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Wie sich Bauherren vor der Pleite des Bauträgers schützen können

Frankfurt/Main (ddp.djn). Angesichts der zunehmenden Unternehmensinsolvenzen möchten Bauherren, die mit einem Bauträger in die eigenen vier Wände kommen wollen, gern auf Nummer sicher gehen. Das Risiko, bei einer Pleite des Bauträgers auf einer Bauruine sitzenzubleiben oder bis zur Fertigstellung erhebliche Mehrkosten tragen zu müssen, lässt sich aber verringern. Die Frankfurter ING DiBa rät, nicht nur auf die vom Bauträger selbst genannten Referenzen zu vertrauen, sondern vor der Unterzeichnung des Bauträgervertrags von dem betreffenden Unternehmen bereits fertiggestellte Objekte zu besichtigen und mit den Bewohnern über deren Erfahrungen zu sprechen.

Deutlich schwieriger sei es, verlässliche Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu erhalten, da Wirtschaftsauskunfteien Privatleuten in der Regel keine Daten zur Verfügung stellen. Deshalb seien zusätzliche Sicherheiten umso wichtiger: Etwa eine Fertigstellungsbürgschaft von der Hausbank des Bauträgers, welche die Mehrkosten abdeckt, wenn der Bauherr im Pleitefall ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung des Objekts beauftragen muss.

Für die Bezahlung des Bauträgers ist der Zahlungsplan bindend. Höhere Vorabzahlungen sind laut ING DiBa nur dann zulässig, wenn die Forderungen durch eine Bankbürgschaft abgesichert sind. Damit seien die zusätzlich geleisteten Zahlungen vor einer Bauträger-Pleite zwar geschützt. Bauherren sollten solche Vorkasse-Wünsche aber als Alarmsignal werten, denn sie könnten auf Liquiditätsengpässe des Unternehmens hinweisen.

ddp.djn/mwo/mbr

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