Start Aktuelles Wohnungsbrand und Hausbrand: Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen, Rauchmelder und Feuerlöscher teilweise Pflicht!

Wohnungsbrand und Hausbrand: Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen, Rauchmelder und Feuerlöscher teilweise Pflicht!

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hausbrand Rauchwarnmelder
Hausbrand – Rauchwarnmelder dienen der Früherkennung eines Hausbrandes

— von Katja Fischer — Berlin (dapd). In der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Wohnungsbrände. Unbeaufsichtigte Kerzen, entflammte Adventsgestecke und Weihnachtsbäume, aber auch durchgeschmorte Lichterketten sind die häufigsten Ursachen.

Viele Brände können verhindert werden, wenn die Bewohner selbst mehr Vorsorge treffen. Kerzen sollten grundsätzlich in Kerzenhaltern und Adventsgestecke nur auf schwer entflammbaren Unterlagen aus Metall oder Keramik aufgestellt werden, empfiehlt der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe. Für den Notfall sollte immer ein Eimer Wasser in der Nähe sein. Und natürlich dürfen die Kerzen niemals unbeaufsichtigt sein.

Fehler werden oft bei der Reparatur von Lichterketten gemacht. Hier ist es wichtig, defekte Birnen durch solche mit derselben Wattstärke zu ersetzen, betont der Verband. Denn stärkere Birnen ziehen mehr Energie, und die dünnen Stromkabel können im Dauerbetrieb überhitzen und einen Schwelbrand auslösen.

Feuer: Wohnungsbrand durch Kurzschluss – mit verheerenden Folgen für Wohnung und Haus

Neben unbeaufsichtigten Kerzen gibt es aber noch andere Auslöser von Bränden, die die Wohnungsinhaber trotz aller Vorsicht oft zu spät bemerken. Überhitzte Elektrogeräte oder Steckdosen und Kurzschlüsse im Stand-by-Betrieb werden leicht übersehen. Dabei können sie verheerende Folgen haben. Häufig entstehen solche Brände nachts, wenn die Menschen schlafen und den Rauch nicht bemerken.

Dann bewähren sich Rauchmelder. Die schlagen schon bei geringer Rauchentwicklung Alarm, so dass sich die Bewohner noch rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Rauchmelder sollten mindestens im Flur jeder Etage sowie an der Schlafzimmerdecke angebracht werden. In einigen Bundesländern gibt es inzwischen eine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern.

„In der Regel ist der Hauseigentümer für die Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig“, sagt Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dazu aber nicht. In manchen Bundesländern kann diese Pflicht den Mietern übertragen werden. Mieter sollten im Mietvertrag nachschauen, ob sie eventuell dafür verantwortlich sind.

Was tun bei Feuer in Wohnung und Haus? Feuerlöscher regelmäßig warten lassen!

Da ein Rauchmelder keine riesige Investition darstellt, sind Mieter gut beraten, selbst welche anzubringen, wenn der Vermieter das nicht tut. Sie sollten das dem Vermieter mitteilen. Er kann ihnen die Zustimmung nicht verweigern. Denn die Installation eines Rauchmelders gehöre zum vertragsgerechten Gebrauch der Mietwohnung, urteilte das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen: 537 C 17077/05).

Für die Installation von Rauchmeldern ist kein großer technischer Aufwand notwendig. Die batteriebetriebenen Geräte können einfach an der Decke befestigt werden. Empfehlenswert ist der Einsatz von Lithiumbatterien, die bis zu zehn Jahre halten.

Kommt es zu einem Brand, ist es wichtig, dass genügend Feuerlöscher bereitstehen und diese auch in einem funktionstüchtigen Zustand sind. Für die regelmäßige Wartung ist der Vermieter verantwortlich. Er hat auch dafür zu sorgen, dass das Gebäude brandschutztechnisch auf dem aktuellen Stand ist und über zwei voneinander getrennte Rettungswege verfügt.

Aber auch die Mieter müssen ihren Teil zum Brandschutz beitragen, indem sie darauf achten, dass Ausgänge, Treppenhäuser und Flure nicht voll gestellt oder versperrt sind. Denn es kostet die Retter im Gefahrenfall wertvolle Zeit, solche Hindernisse aus dem Weg zu räumen.

dapd.djn/T2012111401081/kaf/K2120/mwo