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Ärger mit dem Vermieter: Hausflur & Treppenhaus ist kein Abstellraum Garderoben, Schuhe, Schränke, Gardinen, Bilder oder Blumenkübel – Kinderwagen schon!

Treppenhaus ist kein Abstellraum

Hamburg (dapd). Viele Mieter betrachten Hausflure und Treppen als Teil der eigenen Wohnung und stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.

Da Flure und Treppen von allen Bewohnern genutzt werden, seien gegenseitige Rücksichtnahme und bei einer etwaigen Nutzung eine vorherige Abstimmung mit dem Vermieter erforderlich. Entscheidend für die Nutzung seien die Platzverhältnisse. So müsse der Fluchtweg unbedingt frei bleiben.

Grundsätzlich sind Garderoben, Schuhe, Schränke, Gardinen, Bilder oder Blumenkübel im Treppenhaus nicht erlaubt. Ein Kinderwagen darf aber im Treppenhaus abgestellt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Aktenzeichen: 63 S 487/08). Der Vermieter kann auch das Abstellen eines Rollators im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses grundsätzlich nicht untersagen. Der Mieter muss das Gerät aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen.

dapd

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