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Alte Kaminöfen müssen stillgelegt werden

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Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1975 geprüft wurden, müssen bis zum Ende des Jahres 2014 nachgerüstet oder ausrangiert werden.

Besitzer älterer Kaminöfen müssen damit rechnen, dass ihre Feuerstätten ausgemustert werden. Wenn sie dem zuständigen Schornsteinfeger gegenüber nicht nachweisen können, dass der Kamin die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung erfüllt, muss er mit einem geprüften Staubfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Darauf weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) hin.

Besitzer von Kaminen, deren Typenschild das Jahr 1975 oder früher aufweist, müssen als erste aktiv werden. Einzelraumfeuerungsanlagen die vor dem 1. Januar 1975 geprüft wurden beziehungsweise bei denen das Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar ist, müssen bis zum Ende des Jahres 2014 nachgerüstet oder ausrangiert werden. Am längsten Zeit lassen können sich Besitzer von Öfen, deren Typenprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 lag. Ihre Frist läuft bis zum 31. Dezember 2024.

Am besten ist es, den zuständigen Schornsteinfeger bei der nächsten turnusmäßigen Feuerstättenschau daraufhin anzusprechen. Er kann anhand der Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Prüfung einschätzen, ob der Kaminofen die Umweltauflagen erfüllt. „Wenn ein Kaminofen 40 Jahre oder länger in Betrieb ist, sollte ohnehin über einen Austausch nachgedacht werden“, sagt HKI-Geschäftsführer Frank Kiele.

kl/dapd.djn/T2013031201283/kaf/K2120/mwo

Fotohinweis: Michael Pollakauf Flickr / (CC BY 2.0)

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