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Bewertung von Immobilien

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Bewertung von Immobilien

Wie viel ist Ihre Immobilie tatsächlich wert?

Oft stellen sich Immobilienbesitzer diese Frage. Da es aber kaum einen so individuellen und damit schwer zu überschauenden Markt wie den Immobilienmarkt gibt , sollte man die Bewertung  von Immobilien in die Hände eines Profis legen. Dieser sollte über ausreichende Erfahrung und Marktkenntnis verfügen und den Immobilienmarkt vor Ort genauestens kennen, um eine realistische Betrachtung des Verkehrswerts/Marktwerts einer Immobilie geben zu können. Ziel eines Sachverständigen/ Gutachters sollte es sein, seinen  Kunden Markttransparenz zu verschaffen und sie vor Fehlentscheidungen zu schützen.

Eine professionelle Immobilienbewertung ist vor allen Dingen in 4 Fällen nötig:

  • Beim bevorstehenden Verkauf /Kauf einer Immobilie
  • Für Banken und Kreditinstitute zur Beleihung von Immobilien
  • Bei Erb- u. Schenkungsangelegenheiten sowie Scheidungsfällen
  • Zur Vermögensübersicht, speziell bei Firmen mit Immobilienbesitz

In allen Fällen ist es notwendig , sich vertrauensvoll an einen Sachverständigen für Immobilienbewertung zu wenden.

In Karlsruhe, Baden-Baden und Umgebung werden jährlich ca. 800 Millionen Euro in Immobilien umgesetzt.  Ein Verkehrswertgutachten bzw. eine fundierte Marktwertermittlung  gibt Ihnen einen  Anhaltspunkt für den optimalen Marktpreis bei Ihrem Immobiliengeschäft.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

Für seriöse Grundstücksgeschäfte ist das Vorliegen eines Verkehrswertgutachtens (bzw. einer Marktwertermittlung) eine wichtige Voraussetzung. Die Gründe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind sehr vielfältig.

Einige Beispiele:

  • Ermittlung des Wertes bei Kauf , Verkauf, Grundstückstausch.
  • Vermögensauseinandersetzungen ( Scheidung etc.)
  • Bewertung des Betriebsvermögens, Renditeprognosen bei Investoren
  • Feststellung des Beleihungswertes (nach HBG)
  • Erbauseinandersetzungen / vorgezogene Erbregelungen
  • Zwangsversteigerung
  • Schiedsgutachten/Gegengutachten/Gutachtenüberprüfung

Was kann im Rahmen einer Verkehrswertermittlung bewertet werden?

  • unbebaute Grundstücke
  • bebaute Grundstücke (z.B. Wohn- und Gewerbeimmobilien)
  • grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs- und Teileigentum,Erbbaurecht)
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken (z.B. Wohnungs- u. Nießbrauch-   rechte, Baulasten und Dienstbarkeiten.)

Welche Unterlagen werden benötigt? Eine vernünftige Wertermittlung setzt eine umfassende Recherche der wertbeeinflussenden Ausgangsdaten voraus. Im Idealfalle stellt der Auftraggeber dem Sachverständigen die nötigen Unterlagen zur Verfügung. Die benötigten Auskünfte und Unterlagen des Auftraggebers können z.B. sein:

  • Katasterkarte/Lageplan
  • Grundbuchauszug
  • Bauunterlagen(Grundrisse, Wohnflächenberechnungen
  • Berechnung m³ -Umbauter Raum etc.)
  • Übersicht über evt. durchgeführte Renovierungen/Instandsetzungen

Bei der Bewertung von Wohnungen werden weitere Unterlagen benötigt:

  • Teilungserklärung
  • Wirtschaftspläne
  • Protokolle der letzen Eigentümerversammlungen

Idealerweise werden diese Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Wie lange dauert die Erstellung ein Wertgutachtens?

Wenn ein Wertgutachten seriös erstellt werden soll, ist dafür ein Zeitrahmen von ca. 4 – 8 Wochen notwendig.
Die Bearbeitungszeit für ein Gutachten hängt im wesentlichen mit dem Vorliegen der für die Wertermittlung notwendigen Unterlagen zusammen.
Je schneller diese Unterlagen vorliegen, desto schneller kann der Sachverständige das Wertgutachten erstellen.