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Brandschutz beginnt bei der Planung

Berlin (dapd). Der Brandschutz beginnt bereits bei der Planung eines Hauses. Architekten müssen beim Entwurf sichere Baustoffe und Konstruktionsweisen wählen, Fluchtwege für die Bewohner und Zufahrten für Rettungsfahrzeuge vorsehen. Wer ein schlüsselfertiges  Haus kauft, sollte den Bauvertrag unbedingt vor der Unterschrift von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen, damit auch wirklich alles korrekt geplant ist und nur zugelassene Materialienverarbeitet werden, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Einzelheiten sind in den Landesbauordnungen der einzelnenBundesländer geregelt.

Ebenso sollten alle gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder imVertrag enthalten sein. Zwar sind sie erst in einigen Bundesländerngesetzlich vorgeschrieben, doch Bausachverständige raten hierdringend zur Eigeninitiative.

Potenzielle Gefahr geht von einer Photovoltaikanlage auf dem Dach aus. Es gibt zwei Probleme. Zum einen bilden die Module einegeschlossene Barriere, die der Feuerwehr den Weg zum Brandherd unterdem Dach versperrt. Zum anderen produzieren die Module – solange eshell ist – Strom und stehen unter Spannung. Diese lebensgefährlichhohe Spannung lässt sich nicht ohne weiteres abschalten und entladenund wird damit im Falle eines Brandes zur tödlichen Gefahr für dieFeuerwehrleute.

Deshalb dürfen die Photovoltaikmodule nicht bündig aufgebrachtwerden, sondern müssen mit einem Abstand von 15 Zentimeternzueinander montiert werden. Damit bleibt die Dachfläche partielloffen und erleichtert der Feuerwehr den Zugang zum Brandherd. Auchwenn die Einrichtung solcher „Brandschneisen“ teurer ist, solltenBauherren ihrer eigenen Sicherheit und der des Hauses zuliebe dieseMehrkosten nicht scheuen und dem Brandschutz beim Bauen Vorrangeinräumen, so der VPB.

dapd.djn/kaf/mwo

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