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Eigentümerversammlung: Verwalter muss nicht unbegrenzt Auskünfte erteilen

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Stuttgart (dapd). Wenn Wohnungseigentümer nicht an Eigentümerversammlungen teilnehmen, können sie vom Verwalter nicht erwarten, dass er ihnen Auskünfte zu offenen Fragen erteilt und Unterlagen übersendet. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: V ZR 66/10) weist die Wüstenrot Bausparkasse hin.

In dem Fall sah es der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung nicht für nötig an, die Eigentümerversammlungen zu besuchen. Er schickte aber laufend Schreiben an den Verwalter und verlangte schriftliche Auskünfte und Unterlagen zur Jahresabrechnung und zu anderen Angelegenheiten der Verwaltung. Nachdem der Verwalter 98 Schreiben beantwortet und dabei zahlreiche Unterlagen übersandt hatte, weigerte er sich, weitere Fragen zu beantworten.

Vor Gericht zog der Eigentümer den Kürzeren. Laut Bundesgerichtshof kann ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nur in der Eigentümerversammlung Auskunft zu offenen Fragen verlangen.

dapd.djn/mwo/mwa

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