StartAktuellesEnergieeinsparverordnung (EnEV) 2014: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Karlsruhe Weststadt
Karlsruhe Weststadt

Am 1. Mai 2014 trat die EnEV 2014 in Kraft. Kommerzielle Immobilienanzeigen müssen von diesem Zeitpunkt an ausgewählte Energiekennwerte beinhalten. Für Wohngebäude mit Energieausweisen die ab dem 1.5.2014 erstellt wurden, sollen in Immobilienanzeigen folgende Pflichtangaben veröffentlich werden:

  1. Art des Energieausweises (Bedarf-Energieausweis oder Verbrauch-Energieausweis)
  2. Der dort genannte Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  3. Der wesentliche Energieträger für die Heizung
  4. Das im Energieausweis genannte Baujahr
  5. Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.  (entfällt bei Energeiausweisen, die vor dem 1. Mai 2014 erstellt wurden)

Darüber hinaus muss der Energieausweis oder eine Kopie hiervon beim Besichtigungstermin dem potenziellen Mieter oder Käufer vorgelegt werden.

Verzichten Verkäufer oder Vermieter bei der Bewerbung der Immobilie auf die genannten Pflichtangaben zur Energieeffizienz, sieht der Gesetzgeber hohe Bußgelder vor, diese Bußgeldvorschrift tritt allerdings erst am 1. Mai 2015 in Kraft und richtet sich laut Gesetz ausdrücklich an den Verkäufer oder Vermieter – nicht an den Makler.  Verfügt der für sein Gebäude über keinen Energieausweis, kann der Makler in einer Immobilienanzeige diese Angaben natürlich auch nicht aufnehmen.

Wenn der Energieausweis dem Makler nicht vorgelegt wird, kann der Makler für fehlende Angaben in einer Immobilienanzeige nicht haftbar gemacht werden“, so Dr. Christian Osthus, Leiter der Rechtsabteilung des Immobilienverbands Deutschland IVD. „Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob den Makler nicht eine gewisse Aufklärungspflicht gegenüber dem Verkäufer oder Vermieter trifft“,

Auf jeden Fall solle der Makler daher den Eigentümer darum bitten, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Eine Online-Datenbank mit Ausstellern (Architekten, Handwerker oder bspw. Energieberater) finden Immobilieneigentümer bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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