StartAktuellesHonorarverordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof?

Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof?

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) – Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung in Deutschland die Niederlassungsfreiheit und die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren.

Auch in diesem Monat hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. In Sachen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat sich die EU-Kommission von der Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland nicht überzeugen lassen. Als zweite Stufe wurde nun eine begründete Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden. Kommt die Bundesregierung der Beseitigung der „Vertragsverletzung“ nicht nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Die zuständige EU Kommissarin Elżbieta Bieńkowska hält dieses für unnötige Beschränkungen um „das Beste aus dem Binnenmarkt für professionelle Dienstleistungen zu machen“. Diese versteckten Barrieren seien diskriminierend, nicht notwendig und unverhältnismäßig.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Kammern und Verbände hatten mit einer umfangreichen Argumentation die Bundesregierung von der Bedeutung der HOAI insbesondere für die Qualität und damit den Verbraucherschutz überzeugt. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte die Hoffnung, dass „die Bundesregierung bei ihrer klaren Haltung bleibt und dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof standhält. Grund dafür gibt es, denn es ist schon fraglich, ob die Kommission überhaupt so tief in das Recht ihrer Mitgliedsstaaten eingreifen darf. Zudem gibt es gerade keine milderen Mittel, präventiv die Qualität von Planungsleistungen im Interesse des Verbraucher sicher zu stellen.“ Auch spreche die Realität eine andere Sprache als von der Kommission behauptet: So sei in Deutschland die Zahl der Architekturbüros von 35.021 (2008) auf über 41.117 (2014) gestiegen. Allein diese Zahlen belegten, dass die HOAI kein Hindernis darstelle, sich in Deutschland niederzulassen – weder für In- noch für Ausländer.

Die HOAI wurde bereits mit den Novellen von 2009 und 2013 an europäische Anforderungen angepasst. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die HOAI habe, so Ettinger-Brinckmann, über 30.000 Architekturbüros aus Deutschland mobilisiert, sich für den Erhalt der HOAI einzusetzen. „Dieses Verfahren der Kommission ist eher dazu geeignet, die Europa-Müdigkeit bei einer der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft zu befördern. Wer in Deutschland ein Architekturbüro eröffnen will, wurde und wird nicht daran gehindert. Mindestsätze dienen der Qualitätssicherung – und noch immer geht es beim Bauen um Leib und Leben der Nutzer“, so Ettinger-Brinckmann.

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