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Photovoltaikversicherung springt bei Diebstahl ein

Dresden (ddp). Diebe haben es immer öfter auf Photovoltaikanlagen abgesehen. Um sich dagegen zu versichern, müssen Hauseigentümer eigens eine Photovoltaikversicherung abschließen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt. Die Wohngebäudeversicherung springt in diesem Falle nämlich nicht ein. Diese kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind, nicht aber durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus.

Die Photovoltaikversicherung gehört den Angaben zufolge zur Elektronikversicherung. Dabei handele es sich um eine sogenannte All-Risk-Police, die alle Gefahren abdecke, ausgenommen Beschädigungen durch betriebsbedingte Abnutzung. Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Teile der Anlage. Die Versicherungsprämie bemisst sich im wesentlichen nach der Größe beziehungsweise dem Wert der Anlage.

Weiterführende Beratungen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen an. Zu erreichen ist sie telefonisch unter 0180/579777. Ein Anruf aus dem Festnetz kostet 14 Cent pro Minute.

ddp/sae/esc

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