Karlsruhe (ddp.djn). In der Regel übernimmt der Käufer einer Immobilie mit Eintragung ins Grundbuch auch den Gebäudeversicherungsvertrag, den er dann kündigen kann. Wenn zwischen der Übernahme der Immobilie und dem Eintrag ins Grundbuch jedoch einige Monate liegen, kann der Käufer auch bereits neben dem Verkäufer Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: IV ZR 43/07) hervor.
Ein Paket spezieller Versicherungen hilft, Risiken beim Hausbau weitgehend auszuschalten. Die wichtigsten vier Bauversicherungen sind für jeden Bauherren erschwinglich und garantieren den notwendigen Rundumschutz.
Bauherren-Haftpflichtversicherung:...
Wer umzieht, sollte vorab seine Versicherungen darüber informieren. «Nur so wird beispielsweise aus der Hausratversicherung ein Schutz für die alte wie für...
Wer seinen Autoschlüssel am Arbeitsplatz unbeaufsichtigt lässt, kann beim Diebstahl seines versicherten Wagens auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben. Das Oberlandesgericht...
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Kerzen sind in den meisten Haushalten ein fester Bestandteil der Advents- und Weihnachtszeit. Jedes Jahr kommt es während der Feiertage zu folgenschweren Bränden, ausgelöst...
Nicht alle Ausgaben für Reparaturen und Verwaltung dürfen als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden
«Jede zweite Mietnebenkosten-Abrechnung ist falsch» - mit dieser Meldung sorgten...
Undichtes Dach, verstopfte Drainage, defekte Wasserleitung oder ein falscher Anstrich - Feuchtigkeit im Haus kann viele Ursachen haben. Ist das Wasser erst mal in...
Finanziell klamme Verbraucher drohen aus Sicht der Auskunftei Schufa durch die Aussicht auf schnelle Kredite ohne Prüfung der Bonität noch tiefer in die Schuldenfalle zu rutschen. In mehr als acht von zehn Fällen wollten die unseriösen Anbieter solcher angeblich Schufa-freien Kredite die Hilfesuchenden durch Vorabgebühren, unsinnige Versicherungen und nutzlose Beratungsverträge nur abzocke
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Auch mit schwarzer Schale bleiben Walnüsse des Nussbaums genießbar.
Verursacht wird die dunkle Färbung der Nussschalen durch die Walnussfruchtfliege...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...
Das Recht lebenslang ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen ist die häufigste Form des Nießbrauchs. Ein neu aufkommendes Modell für Senioren ohne Erben...
Immer
wieder kommt es vor, dass nach dem Auszug Möbelstücke oder andere private
Gegenstände des ehemaligen Mieters in der Wohnung verbleiben. Für den Wohnungseigentümer
wird...
Nicht nur Hauseigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können den Fiskus an vielen Ausgaben beteiligen. Auch diejenigen, die ihr Haus selbst nutzen, haben einige Möglichkeiten,...