StartAktuellesRechtstipp: Anwohner haben keinen Anspruch auf gestreute Straßen

Rechtstipp: Anwohner haben keinen Anspruch auf gestreute Straßen

Aachen (dapd). Straßenbenutzer können nicht von der Gemeinde verlangen, dass sie auf eine bestimmte Weise ihrer Räum- und Streupflicht nachkommt. Das entschied das Verwaltungsgericht Aachen (AZ: 6 L 539/10).

Anwohner hatten von der Stadt Schleiden verlangt, die vor ihrem Grundstück verlaufende Straße mit Salz oder einem Lava-Gemisch zu streuen. Darauf haben sie aber keinen Anspruch, so das Gericht. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes erlege zwar den Gemeinden eine Reinigungspflicht für bestimmte Straßen auf und halte sie dazu an, bei Schnee und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Dieser objektiven Pflicht stehe jedoch kein einklagbarer Anspruch des Straßenbenutzers bzw. Anliegers auf ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber. Erst wenn bei Nichterfüllung der Pflicht der Einzelne zu Schaden komme, könne der Betroffene einen Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde geltend machen.

dapd.djn/kaf/mwo

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