StartAktuellesRechtstipp: Beleuchtung der Mieterkeller ist kein Allgemeinstrom

Rechtstipp: Beleuchtung der Mieterkeller ist kein Allgemeinstrom

Hamburg (dapd). Den Strom für die Beleuchtung ihrer Keller müssen Mieter individuell zahlen. Diese Kosten fallen nicht unter die Betriebskostenposition „Allgemeinstrom“, die auf alle Parteien umgelegt werden kann. Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Blankenese. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen individuell zurechenbaren Verbrauch.

(AZ: 532 C 80/11)

dapd.djn/kaf/K2120/mwo

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