StartRatgeber EigentümerRechtstipp: Hausbesitzer darf beim Streuen auf Nachbarn vertrauen

Rechtstipp: Hausbesitzer darf beim Streuen auf Nachbarn vertrauen

Hat ein Hausbesitzer vor seiner Abfahrt mit einem Nachbarn vereinbart, dass dieser bei Eisglätte auch den Gehweg vor seinem Grundstück streut, muss er bei einem unerwarteten Wintereinbruch nicht den Urlaub unterbrechen, um die Einhaltung der Vereinbarung vor Ort zu kontrollieren. Das gilt jedenfalls dann nicht, wenn der Nachbar diese Aufgabe jahrelang zuverlässig erledigt hat. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein weist die Deutsche Anwaltshotline hin.

Bei Glatteis gefallen und verletzt

In dem Fall war eine Frau bei Glatteis vor einem Haus zu Fall gekommen und verlangte deshalb Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Eigentümer des angrenzenden Grundstücks. Dieser war zum Zeitpunkt des Unfalls im Urlaub und hatte seinen Nachbarn mit dem Streuen beauftragt. Das Gericht befand, dass dem abwesenden Grundstückseigentümer keine unterlassenen Schutzvorkehrungen vorzuwerfen seien. Wenn sich über Jahre hinweg keinerlei Hinweise auf Nachlässigkeiten des Nachbarn ergeben hätten, könne der Verreiste auf dessen Zuverlässigkeit vertrauen.

(Aktenzeichen: Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein 11 U 137/11)

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