StartAktuellesVermieter haftet für offene Abfallgebühren seines Mieters

Vermieter haftet für offene Abfallgebühren seines Mieters

Koblenz (ddp.djn). Ein Vermieter kann für unbezahlte Abfallgebühren seines Mieters zur Rechenschaft gezogen werden. DerBesitzer eines Grundstückes sei für dieses verantwortlich und müssedeshalb auch das Risiko tragen, dass Mieter Gebühren nicht bezahlenkönnten, geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil desVerwaltungsgerichtes Koblenz hervor. Das Gericht wies damit die Klageeines Grundstückseigentümers ab, der nicht für Abfallcontainerbezahlen wollte, die seine Mieter bestellt hatten.

Die Familie, die das Haus des Klägers gemietet hatte, hatte die Container zur Entsorgung von Sperrmüll bestellt. Der Landkreis wolltedafür 832,81 Euro haben. Die Familie, die von Sozialhilfe lebt,konnte die Gebühren aber nicht bezahlen, weshalb sich der Kreis mitseinen Forderungen an den Grundstückseigentümer gewandt hatte. Dieserhatte zunächst erfolglos Widerspruch dagegen eingelegt und war dannvor das Verwaltungsgericht gezogen.

Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass nicht die Allgemeinheitfür die ausstehenden Gebühren zur Verantwortung gezogen werden könne.Stattdessen sei der Grundstückseigentümer in die Pflicht zu nehmen.Dabei sei auch unerheblich, ob dieser von der Bestellung desContainers gewusst habe. Eine Berufung beim OberverwaltungsgerichtRheinland-Pfalz in Koblenz wurde zugelassen.

(Aktenzeichen: 7 K 1230/09.KO – Urteil vom 24. Juni 2010)

ddp.djn/ali/mbr

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