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Vermieter kann Verbrauchsdaten vom Mieter verlangen

Vermieter kann Verbrauchsdaten vom Mieter verlangen

Berlin (ddp.djn). Ein Mieter, der seine Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet, muss die Daten seinem Vermieter mitteilen, wenn dieser sie für einen Energiepass benötigt. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe verweist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (AZ: 9 S 523/08).

Der Vermieter eines Einfamilienhauses verlangte von seinem Mieter die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom der letzten drei Jahre, um einen Energiepass ausstellen lassen zu können. Der Mieter weigerte sich und berief sich dabei auf das Bundesdatenschutzgesetz.

Das Gericht argumentierte, dass der Mieter eine sogenannte Nebenpflicht aus dem Mietvertrag hat, dem Vermieter solche Verbrauchsdaten zu nennen. Eine Anwendungsmöglichkeit des Bundesdatenschutzgesetzes sahen die Richter dagegen nicht. Für sie war es nicht nachvollziehbar, inwiefern Verbrauchsdaten persönliche Daten im Sinne des Gesetzes seien. Darüber hinaus wöge das Interesse des Vermieters, die Daten für die Ausstellung eines Energiepasses zu erhalten, schwerer als der Wunsch des Mieters, seine Verbrauchsdaten nicht preiszugeben.

(ddp)

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