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Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt fristlose Kündigung

Frankfurt/Main (ddp.djn). Wer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt gab in einer Berufungsverhandlung einem Unternehmen recht, das einen Mitarbeiter fristlos wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit gekündigt hatte. Die in erster Instanz erfolgreiche Kündigungsschutzklage des 50-jährigen Angestellten wurde zurückgewiesen, wie das LAG am Montag in Frankfurt mitteilte.

Der Urteilsbegründung zufolge meldete sich der 50-Jährige häufig krank, nachdem er die betriebsbedingte Kündigung erhalten hatte. Das Unternehmen engagierte daraufhin einen Detektiv, der dem Mitarbeiter unter einem Vorwand ein Angebot für Renovierungsarbeiten machte. Der 50-Jährige willigte den Angaben zufolge sofort ein: Er sei krank und habe somit Zeit.

Aus Sicht des Gerichts verletzte der Mitarbeiter mit diesem Verhalten nicht nur seine Leistungspflicht, sondern auch die für das Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauensbasis. Eine außerordentliche Kündigung sei daher gerechtfertigt gewesen.

(Urteil vom 1. April – 6 Sa 1593/08)

ddp.djn/sgr/mwo

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