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Wärmepumpenheizung – Leistungsvereinbarung nimmt Anbieter in die Pflicht

Wärmepumpenheizung ohne Risiko – Leistungsvereinbarung nimmt Anbieter nach dem Einbau in die Pflicht –Von ddp-Korrespondent Thomas Voigt–

Düsseldorf (ddp). Mit vollmundigen Versprechen wie «Nie mehr Heizkosten» oder «Heizkosten auf ein Viertel reduzieren» werben Hersteller, Fachfirmen und Energieversorger für die Installation von Wärmepumpen in Einzel- und Doppelhäusern. «Als Wundermittel gegen Energiepreissteigerungen taugen viele Anlagen jedoch allenfalls auf dem Prüfstand», warnt Albrecht Morguet, Energiereferent bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Wissenschaftliche Untersuchungen hätten gezeigt, dass fehlerhafte Planung und Installation häufig zu einer viel niedrigeren Effizienz führten, als die Anbieter der mindestens 12 000 Euro teuren Anlagen verheißen. Mit einer Vereinbarung, in welcher der Unternehmer die versprochene Leistungsfähigkeit des Systems verbindlich zusichert, können Bauherren und Sanierer in Sachen Energieausbeute aber auf Nummer sicher gehen.

Eine Wärmepumpe funktioniert nach Morguets Worten ähnlich wie ein Kühlschrank – mit dem Unterschied, dass das Interesse auf der wärmenden Seite liegt: «Beim Kühlschrank wird dem Kühlraum und den Lebensmitteln Wärme entzogen und auf die Geräterückseite transportiert. Bei der Wärmepumpe werden die Außenluft, das Erdreich oder das Grundwasser abgekühlt und die dabei gewonnene Wärme an das Heizungswasser und das Warmwassersystem abgegeben. Dazu muss die Wärme auf ein höheres Temperaturniveau umgewandelt werden.» Zum Antrieb der Wärmepumpe ist Energie in Form von Strom oder Gas erforderlich.

Als Messgröße für die Effizienz einer Wärmepumpe dient die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie gibt das Verhältnis zwischen der abgegebenen Wärme für Heizung und Warmwasser und dem dafür verbrauchten Betriebsstrom eines Jahres an. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto niedriger sind Stromverbrauch, Betriebskosten und Umweltbelastung durch diese Heizungstechnik. Wichtig für die Bewertung einer Anlage ist laut Albrecht Morguet, dass der Stromverbrauch der gesamten Wärmepumpenanlage und des eventuell vorhandenen Heizstabs bei der Bestimmung dieser Zahl berücksichtigt werden. Für einen wirtschaftlichen und ökologisch sinnvollen Betrieb sollte die JAZ größer als 3,3 sein, nennt der Energiereferent als Richtwert.

«Wärmepumpen arbeiten nur dann ökonomisch, wenn das Haus gut gedämmt ist», nennt Peter Schick, Projektleiter Energie bei der Stiftung Warentest in Berlin, eine weitere Voraussetzung für eine effiziente Anlage. Weiter rät Schick dazu, Heizung und Wärmepumpe aufeinander abzustimmen. Für Wärmepumpen gut geeignet seien Heizungen mit geringer Vorlauftemperatur, also etwa eine Fußboden- oder Wandheizung. Denn je höher die Vorlauftemperatur der Heizung, desto mehr Strom verbraucht die Wärmepumpe. »Richtig eingesetzt, sind Wärmepumpen ein Beitrag zum Klimaschutz«, erklärt Schick. »Sie reduzieren den Ausstoß von Kohlendioxid im Vergleich zur Gas- oder Ölheizung um bis zu 30 Prozent. Das gilt aber nur für gut geplante Anlagen. In einem schlecht gedämmten Haus oder mit alter Radiatorheizung wäre die Wärmepumpe ein Klimakiller.«

In jedem Fall macht es Sinn, vor der Anschaffung von Wärmepumpenanlagen ausführliche Angebote von mehreren Fachunternehmen einzuholen. »Fragen Sie außerdem nach Referenzanlagen«, empfiehlt Albrecht Morguet von der Verbraucherzentrale. »Beim Vergleich der verschiedenen Offerten beachten Sie auch die Leistung der Anlage.« Denn wenn eine Wärmepumpe mit zu geringer Leistung ausgelegt wird – was möglicherweise Grund für das besonders kostengünstige Angebot ist – lässt sich zwar bei der Anschaffung Geld sparen. Doch das böse Erwachen kommt dann spätestens bei der nächsten Stromrechnung.

Besonders effiziente Wärmepumpen werden laut Morguet im Marktanzreizprogramm des Bundes gefördert. So kann eine Erdreich-Wärmepumpe mit bis zu 3000 Euro bezuschusst werden, wenn die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) geforderten Jahresarbeitszahlen rechnerisch nachgewiesen werden. Allerdings wird der Praxisnachweis für die Förderung nicht verlangt.

Damit Bauherren und Sanierer sich von Anbietern vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl im Alltagsbetrieb verbindlich zusichern lassen können, haben die Verbraucherzentralen eine Mustervereinbarung entworfen. Die Vereinbarung setzt voraus, dass mit dem ausführenden Unternehmen ein Nutzungsvertrag abgeschlossen und Messeinrichtungen eingebaut wurden. »Wenn die zugesicherte Effizienz dann nicht erreicht wird, muss sich der Anbieter an den zusätzlichen Stromkosten Ihrer Wärmepumpe beteiligen“, erklärt Energiereferent Morguet. Die Mustervereinbarung ist im Rahmen einer ausführlichen Energieberatung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich.

Planung, Auslegung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung der gesamten Anlage sollten nach Morguets Empfehlung in einer Hand liegen. Denn dann ist das Fachunternehmen für eine einwandfreie Funktion des Gesamtsystems verantwortlich. Damit kann der Schwarze Peter dann nicht hin- und hergeschoben werden, wenn es Probleme im Alltagsbetrieb gibt.

ddp/tvo/esc

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