StartAktuellesWohnungsbauprämie: Bausparer müssen auf Stichtag achten

Wohnungsbauprämie: Bausparer müssen auf Stichtag achten

Berlin (dapd). Bausparer haben noch bis Ende Dezember die Möglichkeit, die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von bis zu 43 Euro geltend zu machen. Wie die Bausparkasse der Sparkassen (LBS) mitteilte, ist das über die Anlage VL der Einkommenssteuererklärung oder ein gesondertes Formular vom Finanzamt vier Jahre lang rückwirkend möglich – aktuell also noch für das Kalenderjahr 2008.

Wer die Fördervoraussetzungen erfüllt, kann sich laut LBS zudem bis Ende des Jahres die Wohnungsbauprämie für das Kalenderjahr 2010 sichern. Sie kann bis zu 45 Euro betragen. Auch Riester-Sparer, die ihre Zulagen für 2010 noch nicht beantragt haben, müssen bis 31. Dezember aktiv werden. Ihnen winken bis zu 154 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro je Kind – und das unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

dapd.djn/T2012113001326/mwo/mwa

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