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Gebäudeversicherung

Für Gebäudeeigentümer bietet die Gebäudeversicherung einen unverzichtbaren Schutz. Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, sie sichert Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen vor verschiedenen Gefahren ab.

Welche Leistungen sind in der Gebäudeversicherung enthalten?

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für versicherte Schäden am Gebäude, an fest mit dem Gebäude verbundenem Inventar sowie an Nebengebäude und Garagen, die auf dem Grundstück stehen. Gartenlauben, Geräteschuppen, Carports oder Garagen sind somit in der Gebäudeversicherung mitversichert.

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel durch folgende Gefahren entstandene Schäden ab:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser

Zu Schäden durch Feuer zählen Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung und Implosion. Als Sturm gilt in der Regel eine Windstärke von mindestens 8, beziehungsweise 62 km/h.                                             

Ergänzend können viele weitere Gefahren und Schäden, wie weitere Naturgefahren, Überspannungsschäden durch Blitz und unbenannte Gefahren, versichert werden.

Wichtige Bausteine erläutert

Elementarschaden

Die wichtigste Ergänzung der Gebäudeversicherung ist die Elementarschadenversicherung, diese übernimmt die Kosten für Schäden durch Naturereignisse. Folgende Naturereignisse sind in der Elementarschadenversicherung abgedeckt:

  • Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser
  • Schneedruck, Lawinen
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Vulkanausbruch

In manchen Elementarschadenversicherungen oder deren Erweiterungen können weitere Naturereignisse, wie beispielsweise Starkregen oder Teilüberschwemmung, abgedeckt sein.

Für den Preis der Elementarschadenversicherung und ob diese überhaupt abgeschlossen werden kann ist abhängig von der ZÜRS-Zone in dem sich das Gebäude befindet. Die Versicherer nutzen das sogenannte ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) für die adressgenaue Einschätzung des Risikos. Das ZÜRS-System besteht aus 4 Gefährdungsklassen, wobei die Zone 1 die geringste Gefährdung eines Hochwasserereignisses darstellt und die Zone 4 die höchste. Jedes Gebäude ist einer dieser 4 Gefährdungsklassen zugeteilt.                                                                  

Gebäude in den ZÜRS-Gefährdungsklassen 1 bis 3 können in der Regel versichert werden. Gebäude in der ZÜRS-Gefährdungsklasse 4 werden von vielen Versicherungsgesellschaften nicht versichert. Weniger als 2 % aller Gebäude in Deutschland sind in die Gefährdungsklassen 3 und 4 eingestuft.

Die 4 Zonen oder Gefährdungsklassen (GK):

  1. GK 1: Hochwasser statistisch seltener als 1 x alle 200 Jahre
  2. GK 2: Hochwasser statistisch 1 x in 100 – 200 Jahren
  3. GK 3: Hochwasser statistisch 1 x in 10 – 100 Jahren
  4. GK 4: Hochwasser statistisch mind. 1 x in 10 Jahren

Überspannungsschäden durch Blitz

Wieviel kostet eine Gebäudeversicherung?

Für den Beitrag der Gebäudeversicherung von einer Vielzahl von Faktoren zu dem zu versichernden Risiko abhängig.

Die wichtigsten und für den Beitrag ausschlaggebendsten Faktoren sind:

  • der Standort
  • die zu versichernden Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Naturgefahren, unbenannte Gefahren)
  • Baujahr
  • die Bauart (Massiv, Fachwerk, Holz)
  • Wohnfläche bzw. die Versicherungssumme
  • die Nutzungsart des Gebäudes (Wohnhaus, Wohn- und Geschäftshaus)
  • Besondere Einbauten und Ausstattungen
  • Art und Anzahl der Nebengebäude

Auf diese Inhalte der Gebäudeversicherung achten

Grobe Fahrlässigkeit

Achten Sie darauf, dass Schäden durch Grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang in Ihrer Gebäudeversicherung versichert sind. Grobe Fahrlässigkeit ist die Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in besonders schweren Maßen. Wenn ein Schaden entsteht, der durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden, dann hat der Versicherte grob fahrlässig gehandelt.

Beispielsweise ein kurzer Gang zur Haustüre oder auf die Toilette, während das Essen auf dem Herd steht, kommt es währenddessen zu einem Ölbrand kann ein erheblicher Schaden entstehen. In diesem Fall kann vom Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Ist die Grobe Fahrlässigkeit nicht versichert, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen.

Abbruch- und Aufräumkosten

Ein wichtiger Baustein in der Gebäudeversicherung ist die Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten. Die Kosten für den Abbruch die Entsorgung von Schutt und sonstige Reste nach einem Schadenfall werden häufig unterschätzt. Dabei ergeben die Abbruch- und Aufräumkosten nach einem Brandfall meist einen mittleren 5-stelligen Betrag.

Bei älteren Gebäudeversicherungen ist häufig die Deckungssumme für Abbruch- und Aufräumkosten zu niedrig, meist liegen diese bei 5 – 10 % der Gesamtversicherungssumme. Bei der Auswahl einer neuen Gebäudeversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme ausreichend hoch ist, viele Gebäudeversicherungen bieten unbegrenzte Deckungssummen an.

Dekontaminationskosten

Infolge eines Schadensereignisses können der Erdboden des Versicherungsgrundstücks verunreinigt werden. Muss die aufgrund des Schadens entstandene Verunreinigung durch behördliche Anordnung das Erdreich dekontaminiert werden, übernimmt die Gebäudeversicherung hierfür die Kosten. Die Gebäudeversicherung kommt hierbei für die Untersuchung, die Reinigung, den Austausch und die fachgerechte Entsorgung des verunreinigten Erdreichs sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vor dem Schadensereignis auf.

Mehrkosten durch Bauauflagen

Nach einem Schaden kann es sein, dass aufgrund behördlicher Auflagen das Gebäude nicht mehr am gleichen Ort oder in der gleichen Art und Weise aufgebaut werden darf oder noch brauchbare Rest des Gebäudes zum Wiederaufbau nicht verwendet werden dürfen. In diesem Fall kommt die Gebäudeversicherung für die daraus entstanden Mehrkosten auf.

Überspannungsschäden

Durch einen Blitzeinschlag in eine Oberlandleitung können die Stromschwankungen enorme Schäden an der Gebäudeelektronik entstehen. Sind Überspannungsschäden in der Gebäudeversicherung enthalten, werden diese Kosten ersetzt.

Glimm-, Rauch- und Rußschäden

Setzen sich Rauch oder Ruß an den Wänden oder Decken muss in der Regel der Raum vollständig renoviert werden. Entsteht an dem Gebäude ein Schaden durch Glut, Rauch oder Ruß ohne eine offene Flamme ist dies in der Regel unter der Gefahr Feuer nicht versichert. Daher sollte man darauf achten, dass Glimm-, Rauch- und Rußschäden explizit als mitversichert genannt sind oder mit einem Zusatzbaustein ergänzt werden können.

Gebäudeversicherung bei Kauf, Verkauf und Erbe

Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Kauf, Verkauf und Erbe einer Immobilie? Beim Kauf/Verkauf einer Immobilie geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über, um einen nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Der neue Eigentümer hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Erbt man eine Immobilie, gehen im Sinne der „Gesamtrechtsnachfolge“ die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Gebäudeversicherung auf den Erben über. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Was bedeutet „Obliegenheiten“?

Obliegenheiten sind die Verpflichtungen des Versicherungsnehmers innerhalb eines Versicherungsvertrags.

Grundsätzlich gibt es bei Gebäudeversicherungen vorvertragliche Obliegenheiten und Obliegenheiten, die während der aktiven Gebäudeversicherung gelten.

Vorvertragliche Obliegenheiten müssen vor Abschluss der Gebäudeversicherung erfüllt sein, hierzu gehören beispielsweise vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Gebäudeart oder Vorschäden, entsprechend der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Während der aktiven Gebäudeversicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet im Versicherungsvertrag definierte Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies kann zum Beispiel eine ausreichende Beheizung des Gebäudes und aller Gebäudeteile in der kalten Jahreszeit sein.

Ebenso hat der Versicherungsnehmer Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall, wie Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens oder die unverzügliche Meldung des Schadenfalls an den Versicherer, zu erfüllen.

Eine Verletzung der Obliegenheitspflicht gefährdet den Versicherungsschutz, denn der Versicherer hat dann die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Gebäudeversicherung. Wird infolge eines Schadens vom Versicherer eine Obliegenheitsverletzung festgestellt, kann der Versicherer die Leistung verweigern und den Gebäudeversicherungsvertrag zu veränderten Bedingungen weiterführen.

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