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Umzug mit Unterstützung vom Finanzamt

Umzug mit Unterstützung vom Finanzamt Stuttgart (ddp.djn). Möchten Angestellte durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger ins Büro pendeln oder verlangt der Chef die Nähe zum Arbeitsplatz, lassen sich sämtliche umzugsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Das gelingt über Pauschalen, die das Finanzamt ohne nähere Nachweise anerkennt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Ein berufsbedingter Umzug liegt vor, wenn sich die Fahrzeit zur Arbeit durch den Wohnungswechsel um wenigstens eine Stunde verkürzt. Da Hin- und Rückfahrt getrennt zählen, reicht pro Strecke eine Ersparnis von 30 Minuten aus.

Versicherungen müssen vor Umzug rechtzeitig informiert werden

Hamburg (ddp). Wer umzieht, sollte vorab seine Versicherungen darüber informieren. «Nur so wird beispielsweise aus der Hausratversicherung ein Schutz für die alte wie für die neue Wohnung», gibt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten, zu bedenken. Damit der Versicherungsschutz für beide Wohnungen während einer Übergangszeit von zwei Monaten gewährleistet sei, müsse die künftige Adresse dem Versicherer bereits vor dem Umzug mitgeteilt werden.

Hausratversicherung schützt auch bei Umzug

Hausratversicherung schützt auch bei Umzug Hamm (ddp.djn). Die Hausratversicherung gilt auch für Sachen, die sich «vorübergehend» bis zu drei Monate außerhalb der Wohnung befinden. Diese sogenannte Außenversicherung kann bedeutsam sein bei Urlauben, in denen der Hausrat dann auch im Urlaubsdomizil geschützt ist. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm gilt diese Regelung auch bei einem Umzug, wenn der Hausrat zwischengelagert werden muss.
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