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Urteil: Mieter haftet für Schimmel

Mieter müssen nach dem Einbau von neuen, dichteren Fenstern mehr lüften und heizen, um Schimmel zu verhindern. Tun sie dies nicht, haften sie für Schäden. Erneuert der Vermieter die Fenster in einem schlecht sanierten Altbau, so ist der Mieter verpflichtet, mehr zu lüften und zu heizen, das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Nürtingen (AZ: 42 C 1905/09) hervor.

Schlechte Belüftung & Beheizung durch Mieter

Laut Urteil müsse der Vermieter den Mieter nicht einmal auf diese Notwendigkeit hinweisen. Bilde sich aufgrund einer schlechten Belüftung und Beheizung durch den Mieter Schimmel in der Wohnung, so könne dieser nicht die Miete mindern. Vielmehr komme er als Verursacher für den entstandenen Schaden auf.

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