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Winter: Schimmel in der Wohnung? Was Mieter und Vermieter wissen müssen!

kondeswasser fenster schimmel
Vorsicht: Kondeswasser am Fenster ist ein Warnsignal für Schimmelbildung

Gerade im Winter steigt deutlich die Gefahr, dass sich in der Wohnung Schimmel bildet. Feuchte Luft ist eine der häufigsten Ursache dafür. Sie kann entweder von außen eindringen, oder wird aber durch die Bewohner selbst verursacht. Eine vierköpfige Familie produziert pro Tag in etwa zehn Liter Feuchtigkeit und das allein durch ihre Atmung und Verdunstung sowie durch Kochen, Duschen oder Wäsche waschen.

In geschlossenen Räumen steigt die relative Luftfeuchtigkeit so mitunter schnell auf 70 Prozent und mehr. Wird die feuchte Luft nicht entfernt, können sich die gefürchteten schwarzen Pilze an Decken und Wänden bilden. Besonders gern siedeln sie sich hinter Möbeln an, die dicht an der Wand stehen. Schimmelbefall hinter Schränken lässt sich natürlich erst dann erst dann richtig feststellen wenn der Schrank beiseite gerückt und der Schimmel zum Vorschein kommt. Doch nicht immer ist der sichtbar, insbesondere wenn der Schimmel bereits ins Mauerwerk eingedrungen ist. Aufmerksam werden sollte man bei  schlechten Gerüchen in der Wohnung.

Gefährlich: Schwarzer Schimmel in der Wohnung

Der im Volksmund so oft beschworene und besonders giftige schwarze Schimmel ist unter den rund 50 Schwarzschimmelsorten ist der der Gattung „Alternaria Alternata“. Dies ist ein schwarzer Schimmel der ein Mykotoxin in seine Umgebung abgibt, das bei sensibilisierten Menschen auch ohne direkten Kontakt zu starken körperlichen Reaktionen, wie Atemnot und alergischen Reaktionen, führen können. Diese Schwarzschimmelart wird allerdings nur selten auch tatsächlich im Wohnraum festgestellt. Schwarzer Schimmel der Art Alternaria Alternata kann leicht über einen Schimmeltest selbst bestimmt werden , gängige Schimmeltests zur Feststellung ob schwarzer Schimmel der Art Alternaria vorliegt sind bereits ab etwa 30.- Euro in Apotheken oder im Internet erhältlich.

„Das ideale Raumklima liegt bei 20 Grad Celsius und zwischen 40 und 60 Prozent relativer Feuchtigkeit“, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sinkt die relative Luftfeuchtigkeit unter 30 Prozent, kann die trockene Luft die Schleimhäute reizen. Ist sie aber regelmäßig höher, können sich Schimmelpilze bilden. Je höher die relative Luftfeuchtigkeit ist, desto häufiger muss also gelüftet werden.

Schimmel: Auch Schäden am Gebäude können ausschlaggebende Ursache sein

Winterzeit ist Schimmelzeit
Schimmelbefall hinter Schränken lässt sich erst dann feststellen wenn der Schrank beiseite gerückt und der Schimmel zum Vorschein kommt. Doch nicht immer ist der sichtbar, insbesondere wenn der Schimmel bereits ins Mauerwerk eingedrungen ist.

Viele Vermieter geben den Mietern die Schuld am Schimmelbefall, weil sie angeblich zu wenig heizen oder nicht ausreichend lüften. „Mieter müssen besonders in der kalten Jahreszeit für ausreichende Lüftung ihrer Wohnung sorgen“, stellt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund klar. Jeden Morgen ist ein kompletter Luftaustausch notwendig, für den die Fenster einige Minuten lang vollständig geöffnet werden. Wird die Wohnung den ganzen Tag über genutzt, muss mehrmals gelüftet werden. „Das dauerhafte Ankippen der Fenster bringt nichts, damit wird nur unnötig Energie verschwendet“, sagt Ropertz.

Doch oft kann der Mieter die Schimmelbildung nicht verhindern, auch wenn er noch so sorgfältig heizt und lüftet. Wenn Schäden am Gebäude vorliegen, durch die Feuchtigkeit ins Innere eintritt, ist der Vermieter in der Pflicht. Er muss in einem Rechtsstreit mit seinem Mieter zuerst nachweisen, dass keine baulichen Ursachen für Feuchtigkeitsschäden vorliegen. Nur wenn ihm das gelingt, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht durch sein Verhalten verursacht wurden, entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XII ZR 71/01).

10 Profi Tipps gegen Schimmel

  1. Anzeichen sehen: Kondenswasser am Fenster ist ein Signal für falsches Lüften
  2. Richtig lüften heißt auch regelmäßig lüften: Am Besten zwei bis vier Mal täglich
  3. Lieber Stoßlüften statt Dauerlüften mit angekippten Fenster
  4. Duschen oder Kochen vermehrt die Feuchtigkeit – Daher Bad und Küche gerne häufiger Lüften
  5. Quer durch die Wohnung lüften: Sorgen Sie für den richtigen Durchzug und effektiven Luftaustausch
  6. Richtig heizen – Während dem Lüften Heizkörper schließen
  7. Angemessene Raumtemperaturen: Optimale Raumtemperatur im Wohnbereich sind 20 Grad, Schlafzimmer maximal 16-17 Grad, Treppenhaus 12 Grad und Keller 6 Grad
  8. Anzeichen sehen: Kondenswasser am Fenster ist ein Signal für falsches Lüften
  9. Schlafzimmer: Außenwände nicht mit Schränken zustellen – 10cm Abstand, damit Raumluft zwischen Möbel und Mauer besser zirkulieren kann
  10. Luftfeuchtigkeit mit Hygrometer messen: Im Winter max. 50 Prozent, im Sommer max. 60 Prozent
  11. Auftretenden Schimmel schnell und richtig entfernen

Gefahr durch Schimmel: Vermieter muss Wärmebrücken beseitigen

Besonders die energetische Sanierung von Mietshäusern und der Einbau neuer Fenster führt laut Mietern häufig zu Schimmelbefall. Obwohl sie ausreichend lüften, entstehen die gefürchteten schwarzen Schimmelflecken an den Wänden. Häufige Ursache dafür ist, dass neue Energiesparfenster die Räume hermetisch abdichten, während bei den alten Fenster die Luft ständig durch deren Ritzen entweichen konnte. Wenn sich dann Wärmebrücken bilden, führt dies an den Wänden zu Schimmel.

Schimmel Wärmebrücken Vermieter informieren
Identifiziert man als Mieter problematische Kälte-Wärmebrücken so sollte man den Vermieter zeitnah informieren, damit dieser sie beseitigt.

Solche Wärmebrücken können auch dann vorhanden sein, wenn der Vermieter das Haus nach den gültigen DIN-Normen gedämmt hat. Trotzdem handelt es sich auch dann um einen Baumangel, den der Vermieter beseitigen muss, wie das Landgericht Köln (Aktenzeichen: 6 S 79/90) entschied.

Wärmebrücken entstehen besonders häufig, wenn die Wärmedämmung nicht der neu eingestzten Isolierverglasung angepasst wurde. Der Vermieter ist in solchen Fällen gehalten, durch verbesserte Außendämmung Abhilfe zu schaffen. Außerdem muss er die Mieter darüber belehren, wie er sein Lüftungsverhalten ändern muss, um Kondensatschäden zu vermeiden.

Egal, wessen Schuld es ist – in jedem Fall muss der Schimmel gründlich und nachhaltig entfernt werden. Am besten gelingt das noch, wenn die Flecken klein und bevor der schimmel tief ins Mauerwerk eingedrungen ist.

„Bewohner von Mietwohnungen dürfen laut Ropertz nicht abwarten, sondern müssen ihren Vermieter unverzüglich benachrichtigen. Denn bei Schimmelbefall handelt es sich ganz klar um einen Wohnungsmangel.

Der Mieter kann zudem bis zur endgültigen Beseitigung des Schimmels die Miete kürzen (Mietminderung wegen Schimmel). Bei Feuchtigkeitsschäden in der Küche und im Wohnbereich sind zum Beispiel 20 Prozent Mietminderung angemessen. Ist das Mauerwerk allerdings erheblich durchfeuchtet, sind sogar 80 bis 90 Prozent möglich. Allerdings gilt das nur, wenn der Mieter die Schäden nicht selbst verschuldet hat, weil er in der Vergangenheit zu wenig geheizt oder zu wenig gelüftet hat.

 

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