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Rechtstipp: Keine Bilder im Treppenhaus

Köln (dapd). Mieter dürfen nicht ohne Genehmigung des Vermieters im gemeinschaftlichen Treppenhaus Bilder aufhängen. Das entschied das Amtsgericht Köln. Das Aufhängen von Bildern außerhalb der gemieteten Wohnung im Treppenhaus ist eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten, so das Gericht. Hängt ein Mieter ohne Einwilligung des Vermieters dort Bilder auf, kann der Vermieter daher verlangen, dass der Mieter diese entfernt. Mietern ist es auch untersagt, Gegenstände im Treppenhaus zu lagern.

(Aktenzeichen: AG Köln 220 C 27/11)

dapd.djn/kaf/K2120/mwo

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