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Architekt oder Bauträger – Vertragspartner fürs Eigenheim

Bauherren können zur Verwirklichung ihres Traumes zwischen mehreren möglichen Baupartnern wählen. DieEntscheidung sollte letztlich davon abhängen, wie viel Geld und Zeitsie investieren, aber auch wie viel Eigenverantwortung undGestaltungsspielräume sie wahrnehmen wollen, rät das Fachportalbauen.de. Den Experten zufolge fällt die Wahl in der Regel entweder auf einen Architekten, einen Generalübernehmer/Generalunternehmer, einen Fertighaushersteller oder einen Bauträger.

Für ein nach Wunsch gestaltetes Haus ist ein Architekt der richtige Baupartner, erläutert bauen.de. Er plane, koordiniere und organisiere das Bauvorhaben vom ersten Entwurf bis zur Fertigstellung und stehe dem Bauherrn gegenüber allen am Bau Beteiligten – wie Fachplanern, Baufirmen und Behörden – zur Seite. Ein Architekt könne aber trotz intensiver Planung keine Festpreisgarantie bieten, seine Preise unterlägen aber die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Bauherren, die bereits eigenen Grund und Boden besitzen, können sich ihr Traumhaus von einem Generalunternehmer oderGeneralübernehmer meist zum Pauschalpreis errichten lassen. Der Generalübernehmer biete alle Planungs- und Bauleistungen, führe diese jedoch nicht selbst aus, sondern vergebe sämtliche Leistungen an Nachunternehmer. Im Unterschied dazu erbringe der Generalunternehmeraußer der Planung alle Leistungen zur Gebäudeerrichtung selbst oder vergebe nur Teile an Nachunternehmer, so bauen.de.

Baugrundbesitzer, die wenig Zeit und Geld in eine individuelle Hausgestaltung investieren möchten, können sich für einen Fertighaushersteller entscheiden. Ein Großteil des Fertighauses wirdin der Halle vorgefertigt und auf der Baustelle nur noch montiert. Die reine Bauzeit von nur zehn bis zwölf Wochen ist damit relativ kurz. Zudem garantieren Hersteller meist einen Festpreis, erläutern die Experten.

Wer ohne Baugrund ist, kann den Angaben zufolge von einem Bauträger Grundstück und Haus aus einer Hand erwerben. Als Grundstückseigentümer verkauft dieser ein Bauträgerobjekt, ist Vertragspartner der Baufirmen und Bauherr gegenüber den Behörden. Der Erwerber ist bei Abschluss des Bauträgervertrages somit Käufer undnicht Bauherr. Dies bedeute ein geringes Mitspracherecht während derAusführungsphase, aber auch weniger Eigenverantwortung und Stress, hieß es weiter. Um teures Nachfinanzieren durch nachträgliche Änderungen und fehlende Leistungen zu vermeiden, sollten Käufer die Bau- und Leistungsbeschreibung sorgfältig kontrollieren.

ddp.djn/mwo/jwu

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