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Bauherren: Herausgabe von Bauunterlagen muß vertraglich vereinbart werden

Wertvolle Beweisstücke – Bauherren sollten die Herausgabe wichtiger Bauunterlagen vertraglich vereinbaren

Bauvertrag  - Herausgabe von Bauunterlagen
Wenn der Bauherr eines schlüsselfertigen Hauses vom Bauunternehmer die Herausgabe von wichtigen Dokumenten und Bauunterlagen erwartet, sollte er dies im Bauvertrag auch festhalten

Berlin (ddp.djn). Immer wieder gibt es zwischen Bauherren und Bauträgern Streit um die Herausgabe der Bauunterlagen. Viele Bauherren meinen, automatisch ein Recht auf alle Unterlagen zu haben, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Schließlich müssen sie die vereinbarte Qualität kontrollieren. Dazu benötigen sie Planungsunterlagen und technische Nachweise.

Doch das ist ein großer Irrtum. Nach der aktuellen Rechtsprechung bekommt der Bauherr die Unterlagen nicht so ohne weiteres. Das Landgericht Krefeld befand erst kürzlich, dass kein allgemeiner Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen besteht (AZ: 2 O 56/08).

Bauherren sind also gut beraten, die Übergabe der Bauunterlagen vertraglich zu vereinbaren, empfiehlt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Wer solch eine Vereinbarung im Bau- oder Bauträgervertrag versäumt, dem fehlen für die Qualitätsprüfung, spätere Gewährleistungsprobleme, Nachbesserungen oder Schadensersatzforderungen unter Umständen die schriftlichen Beweismittel. Zwar hat der Auftraggeber auch nach Unterzeichnung bei Nachweis eines berechtigten Interesses einen Auskunfts- und Herausgabeanspruch, die rechtlichen Hürden sind dafür aber sehr hoch, so der BSB.

Schon im Bauvertrag festlegen: Herausgabe von Unterlagen

Das macht ein Urteil des Landgerichts München deutlich. Der Bauherr eines schlüsselfertigen Hauses verlangte vom Unternehmer die Herausgabe von wichtigen Bauunterlagen. Er wollte unter anderen Fotokopien von Bewehrungsplänen, Wärme- und Schallschutznachweisen, Architektenplänen sowie Ausführungs- und Bestandsplänen für Heizung, Luft, Sanitäranlagen, Elektro sowie Wasser/Abwasser. Diese seien für zukünftige Reparaturen und bauliche Änderungen sowie für die ordnungsgemäße Wartung erforderlich, argumentierte der Bauherr. Das Landgericht befand, dass die Unterlagen nicht herausgegeben werden müssen. Die Parteien hätten einen solchen Anspruch weder im Bauvertrag vereinbart, noch bestehe eine dahingehende Nebenpflicht aus Treu und Glauben. Das sei nur dann anders, wenn der Bauherr ein besonderes, konkret begründetes Interesse an der Herausgabe habe, wie etwa beabsichtigte Umbauten (AZ: 2 O 23839/06).

In einem aktuellen Ratgeber «Bauunterlagen für Bauherren» haben die Experten des BSB die wichtigsten Unterlagen zusammengestellt, die Bauherren unbedingt vertraglich einfordern sollten. Unter bsb-ev.de kann der Ratgeber im Internet heruntergeladen werden.

Der BSB rät, die Bauunterlagen, um die es geht, möglichst genau und detailliert zu beschreiben. Denn in der Regel bekommt der Bauherr nur das, was wirklich vertraglich vereinbart wurde, und nicht mehr.

Wichtige Bauunterlagen schon vor Baubeginn einfordern

Einige wichtige Unterlagen sollten Bauherren schon vor Baubeginn einfordern. Dazu zählen die Baugenehmigungsunterlagen. Sie sind die Basis jedes Bauvorhabens und enthalten Informationen über die Abmessungen des Hauses, der Räume und des Grundstücks. Auch die Lage des Hauses auf dem Baugrund und zum Nachbarschaftsgrundstück wird beschrieben.

Weitere wichtige Unterlagen, auf die der Auftraggeber vor Baubeginn bestehen sollte, sind die Ausführungspläne, Statikprüfungen, ein energetischer Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis sowie ein Baugrundgutachten. Besonders zu achten ist auf das Baugrundgutachten. Es kann zur Klärung beitragen, wenn später Schäden am Haus auftreten, die durch Feuchtigkeit verursacht wurden.

Gewährleistungsbescheinigung vom Bauunternehmer

Hat der Bau dann begonnen, sollte sich der Bauherr von jedem Gewerk eine Gewährleistungsbescheinigung geben lassen. Damit bestätigt der ausführende Baunternehmer seine fachgerechte Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Verwendung zugelassener Baustoffe. Auch das ist wichtig, um bei Mängeln die Ursachen ergründen zu können und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Zu den Unterlagen, die während des Baus, aber spätestens zur Schlussabnahme vorliegen müssen, gehören der Energiebedarfsausweis, Holzschutzmittelnachweis, die Gewährleistungsbescheinigung der Gebäudeabdichtung, die Wärmebedarfsbescheinigung, das Schornsteinfegerabnahmeprotokoll und andere. Besonders achten sollten Bauherren auf die Bestandszeichnungen der technischen Gebäudeausrüstung. Sie dokumentieren die Lage und Funktion der Elektro-, Sanitär- und Lüftungsinstallationen. Das ist für spätere Umbaumaßnahmen hilfreich. Auch Garantieurkunden und Bedienungsanleitungen für die Haustechnik sollten sich die Auftraggeber aushändigen lassen.

ddp.djn/kaf/mwo/

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