StartAktuellesMietrecht: Neuer Anbau-Balkon - Vermieter darf Miete anpassen

Mietrecht: Neuer Anbau-Balkon – Vermieter darf Miete anpassen

Recklinghausen (dapd). Für einen Mieter bedeutet der Anbau eines Balkons nicht nur mehr Wohnqualität, sondern er werde sich in der Regel auch in einer Mieterhöhung niederschlagen, erklärt Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes e.V. in Recklinghausen: „Der Vermieter kann entweder die Miete nach Mietspiegel anpassen oder elf Prozent der Baukosten jährlich als sogenannte Modernisierungsumlage auf die Miete aufschlagen. Bei Baukosten von 6.000,- Euro wäre das also eine Mieterhöhung von 55,- Euro pro Monat.“ Gegen den Balkonanbau wehren könne sich der Mieter nicht: „Er hat den Anbau grundsätzlich zu dulden, weil er eine Wohnwertverbesserung darstellt.“ Der Vermieter habe das Recht, seine Wohnung den heutigen Wohnbedürfnissen anzupassen.

Das sei allerdings keine Verpflichtung – einen Anspruch auf Nachrüstung eines Balkons habe ein Mieter nicht.

dapd/mka/esc

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