Start Ratgeber Eigentümer Hauseigentümer aufgepasst: Rechnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden

Hauseigentümer aufgepasst: Rechnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden

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Hauseigentümer aufgepasst: Rechnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden

Private Hausbesitzer müssen Rechnungen, Kontoauszüge und Überweisungsbelege, die im Zusammenhang mit ihrem Haus und Grundstück stehen, zwei Jahre lang aufheben. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Die Frist beginne jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde.

Zum einen sollen diese Aufbewahrungspflichten der Schwarzarbeit vorbeugen. Aber die alten Rechnungen dienen auch als Belege für Gewährleistungsansprüche und Garantien. Rechnungen für Dachreparaturen oder Baumfällungen sind laut VPB darüber hinaus Beweise, dass der Grundstücksbesitzer seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist.