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Mieterbund gibt Tipps für den Wohnungswechsel

Berlin (ddp.djn). Tipps zum Thema Wohnungswechsel hat der Deutsche Mieterbund (DMB) in seiner neuen Broschüre «Geld sparen beim Umzug» zusammengefasst. Wer beispielsweise seine Wohnung vor dem Auszug in Unkenntnis der Rechtslage renoviert, kann vom Vermieter noch nach Jahren die Kostenerstattung verlangen.

Nach Schätzungen des DMB enthalten zurzeit 75 Prozent aller Mietverträge unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen. Vor allem in älteren Mietverträgen, die vor 2003 abgeschlossen wurden, seien die Regelungen zu Schönheitsreparaturen nach der umfassenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielfach unwirksam. Vermieter dürfen laut DMB auch keine Vertragsänderungen oder Mietzuschläge beziehungsweise -erhöhungen verlangen, wenn die von ihnen in den Mietverträgen vorgegebenen Schönheitsreparaturklauseln unwirksam sind.

In der Broschüre werden die wichtigsten Informationen und Urteile des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturen aufgelistet und erklärt. Sie gibt aber auch Tipps für die Kündigung und den neuen Mietvertrag. Weitere Themen sind Mietkaution, Maklerprovision, Abstandszahlungen sowie Umzugs- und Steuertipps.

Die 84 Seiten starke Broschüre kostet 6,00 Euro und ist bei den örtlichen Mietervereinen erhältlich. Sie kann auch im Internet unter mieterbund.de bestellt werden. Dabei fallen Versandkosten von 1,20 Euro an.

ddp.djn/mwo/jwu

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