StartAktuellesMietrecht: Pauschale für Nebenkosten im Mietvertrag ist gültig

Mietrecht: Pauschale für Nebenkosten im Mietvertrag ist gültig

Karlsruhe (dapd). Eine im Mietvertrag vereinbarte Nebenkostenpauschale müssen Mieter nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich akzeptieren. Auskunft über die tatsächliche Höhe der Nebenkosten können sie nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine Ermäßigung der Betriebskosten verlangen.

Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung wies der Mietsenat des BGH die Klage eines Mieters aus Köln endgültig ab. Im Mietvertrag von 2007 wurde für eine Dreizimmer-Wohnung eine Betriebskosten-Pauschale von 190 Euro monatlich vereinbart. Die Kosten deckten die sogenannten kalten Nebenkosten ab, also nicht die Heizung.

Die Mieter hielten die Pauschale für zu hoch und klagten auf Herabsetzung. Dazu verwiesen sie unter anderem auf einen Nebenkostenspiegel der Stadt Köln. Auf dem Klageweg verlangten sie vom Vermieter Einsicht in die Belege über tatsächlich angefallene Betriebskosten.

Während das Amtsgericht Köln der Klage stattgab, wurde sie vom Landgericht Köln und nun auch vom BGH abgewiesen. Bei Vertragsabschluss hätten sich Mieter und Vermieter auf die Pauschale geeinigt. Eine jährliche Abrechnung sollte gerade nicht erfolgen. Daran sei der Mieter nun gebunden.

Nur wenn er konkrete Anhaltspunkte habe, dass sich die Nebenkosten nach Vertragsabschluss insgesamt vermindert hätten, könne er Auskunft verlangen. Allerdings genügten einzelne Preissenkungen nicht, wenn sie durch Erhöhungen anderer Betriebskosten wieder ausgeglichen würden.

Aus dem Nebenkostenspiegel der Stadt Köln würden sich keine Anhaltspunkte für nachträglich eingetretene Preissenkungen ergeben, da sich die Angaben nicht auf das konkrete Gebäude beziehen.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 106/11)

dapd.djn/uk/tku/pon

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