StartAktuellesRechtstipp: Hauseigentümer haftet für rutschende Gummimatte

Rechtstipp: Hauseigentümer haftet für rutschende Gummimatte

Coburg (dapd). Hauseigentümer müssen im Winter nicht nur Schnee und Eis vor ihrem Grundstück beseitigen, sondern auch sonst für einen sicheren Zugangsbereich sorgen. Dabei haben sie auch sicherzustellen, dass ausgelegte Fußmatten nicht zur gefährlichen Rutschfalle werden. Anderenfalls haften sie für Stürze von Besuchern, entschied das Landgericht Coburg. Es verurteilte einen Hauseigentümer zur Zahlung von rund 13.600 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Eine Fußgängerin war auf einer Holzbrücke ausgerutscht, die zum Anwesen des Eigentümers führte. Grund war eine Gummimatte, die bei Blitzeis wegrutschte. Die Frau brach sich einen Wirbel sowie das rechte Handgelenk und zog sich eine schwere Schulterverletzung zu. Bei der Frau sah das Gericht ein geringes Mitverschulden, weil sie sich trotz der Witterung nicht am Handlauf der Brücke festgehalten hatte.

(Aktenzeichen: 21 O 645/07)

dapd.djn/kaf/2120/mwo

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