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Schadenersatz: Lehman-Geschädigte klagen vor dem BGH

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— Von Ursula Knapp — Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am kommenden Dienstag erstmals über die Schadenersatzklagen geschädigter Lehman-Anleger verhandeln. In den beiden Pilotverfahren vor dem Bankensenat geht es um deutsche Anleger, die in den Jahren 2006 beziehungsweise 2007 von der Hamburger Sparkasse (Haspa) Lehman-Anleihen von je 10.000 Euro erworben hatten. Nach der Lehman-Pleite im September 2008 waren die Anleihen weitgehend wertlos. Die Kläger verloren ihre Schadenersatzklage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. Jetzt soll die Revision vor dem Bankensenat des BGH die Wende bringen.

Insgesamt liegen beim BGH knapp 40 Verfahren zum Lehman-Komplex. Allerdings handelt es sich um verschiedene Anleihen und unterschiedlich Konstellationen.

In den am Dienstag anstehenden Fällen hatten die Anleger die Haspa aufgesucht. Mitarbeiter empfahlen ihnen daraufhin Inhaberschuldverschreibungen der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury. Die Wertentwicklung der Anleihe war von verschiedenen Aktienindizes abhängig. Im ungünstigsten Fall sollten die Anleger jedoch nach Ablauf von fünfeinhalb Jahren auf jeden Fall den angelegten Betrag zurückerhalten. Nach dem Zusammenbruch der Bank wurde die Garantiesumme jedoch nicht mehr ausgezahlt. Die nach deutschem Recht geltende Einlagesicherung bis zu 20.000 Euro galt hier nicht.

Während das Landgericht Hamburg der Schadenersatzklage der Anleger weitgehend stattgegeben hatte, verneinte das OLG Hamburg 2009 eine Pflichtverletzung bei der Anlageberatung der Hamburger Sparkasse. Beim Kauf der Anlagen habe man ohne weiteres auf die Bonität der Lehman-Holding vertrauen können. Das habe sich auch aus den Bewertungen der führenden Rating-Agenturen ergeben. Die Kläger seien zudem auf das Insolvenzrisiko hingewiesen worden. Einer weitergehenden Aufklärung über die fehlende Einlagesicherung nach deutschem System habe es deshalb nicht bedurft, argumentierte das OLG Hamburg.

Die Anleger haben gegen die Entscheidungen Revision eingelegt, über die am Dienstag mündlich verhandeln wird. Bestätigt der Bankensenat des BGH die Hamburger Urteile, wäre das Geld dieser Anleger endgültig verloren. Ob die BGH-Entscheidung noch am selben Tag verkündet wird, ist bisher offen.

dapd.djn/uk/pon