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Sicher im Brandfall – Panikschloss an der Haustür

Panikschloss  in der Haustür als Sicherheit bei Hausbrand
Gefahr Hausbrand – Abschließen der Haustüren verstößt gegen Brandschutzbestimmungen und sind daher in der Hausordnung unzulässig. Empfehlenswert sind Panikschlösser in der Haustür. Sie lassen sich von Innen öffnen aber nicht von Außen.

Klauseln in Hausordnungen, die die Bewohner zum Abschließen der Hauseingänge verpflichten, sind umstritten. Eindeutige gesetzliche Regelungen gibt es bislang nicht und auch die Gerichte urteilen in diesen Fällen sehr unterschiedlich. Deshalb sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gut beraten, einen Kompromiss zu suchen und sich zu einigen, rät der Verbraucherschutzverein «wohnen im eigentum». Zum Streit kann es kommen, wenn manche Bewohner durch Abschließen unerwünschte Besucher fernhalten wollen, andere dagegen das Abschließen für gefährlich halten. Im Notfall ist Bewohnern und ihren Gästen dann der Weg ins Freie versperrt. Rettungskräfte können nicht ungehindert ins Haus gelangen.

Weil das Abschließen der Haustüren gegen Brandschutzbestimmungen verstößt, halten auch viele Experten solche Klauseln für unzulässig oder für unwirksam. Denn die Landesbauordnungen verlangen, dass in jedem Gebäude ein gut passierbarer Rettungsweg vorhanden sein muss. Die beste Lösung ist ein Panikschloss in der Haustür.

Brandschutz geht vor Einbruchsicherheit – Alternative Panikschlösser

In der Praxis lässt sich nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins der Wunsch nach Einbruchsicherheit und Brandschutz durch den Einbau von sogenannten Panikschlössern vereinbaren, die ohne allzu großen finanziellen Aufwand eingebaut werden können. Türen mit Panikschlössern können von innen ohne Schlüssel entriegelt werden. Von außen ist die Tür nur mit Schlüssel zu öffnen. Ungebetene Gäste müssen draußen bleiben. Wer im Haus ist, kommt jederzeit hinaus.

kl/ddp.djn/kaf/mwo

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