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Vor der Silvesternacht Balkon und Terrasse aufräumen

Köln (ddp.djn). Vor der Silvesternacht ist es ratsam, leicht brennbare Gegenstände und Materialien aus dem Garten sowie von Balkon und Terrasse zu entfernen, damit sie nicht von fehlgeleiteten Silvesterraketen oder anderen Feuerwerkskörpern in Brand gesetzt werden können. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland, Region West hin. Zu den leicht entflammbaren Objekten zählen besonders Altpapier und Dekorationsartikel aus Kunststoff oder Papier. Außerdem sollte man darauf achten, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, damit keine Böller oder Blindgänger in die eigenen vier Wände geraten.

Im Schadensfall können verschiedene Versicherungen in Anspruch genommen werden. «Die private Haftpflichtversicherung des Verursachers tritt ein, wenn Gäste in der Wohnung Knaller entzünden und Schäden entstehen», erläutert Ralph Pass, Vorsitzender des Immobilienverbandes IVD West. «Dies gilt ebenfalls für den Hausflur in einem Mietshaus oder wenn Knaller in Mülltonnen oder Briefkästen gezündet werden.» Wer für solche Fälle keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss den entstandenen Schaden aus eigener Tasche begleichen.

Kommt es in der Nacht des Jahreswechsels zu einem größeren Wohnungsbrand, bei dem Feuer und Löschwasser größere Zerstörungen anrichten, tritt die Hausratsversicherung ein. Für Schäden an der Hauswand, dem Dach oder der Garage, ist die Gebäudeversicherung zuständig. Bei Personenschäden durch Feuerwerk tritt die Krankenversicherung für die Behandlung ein. Dauerhafte gesundheitliche Schäden deckt die Unfallversicherung ab. Damit diese Versicherungen gar nicht erst in Anspruch genommen werden müssen, sollte stets mit größter Umsicht mit Feuerwerkskörpern hantiert werden, so der IVD West.

ddp.djn/kaf/mwo

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