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Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – Nur ein Teil vom Ganzen

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Karlsruhe Weststadt
Karlsruhe Weststadt, Foto: KL

— von Katja Fischer — Berlin (dapd). Eigentumswohnungen, vor allem in Ballungsgebieten, sind derzeit sehr begehrt. Sie gelten als lukrative Geldanlage und Schutz vor steigenden Mieten. Und zumindest kleinere Wohnungen sind auch mit kleinerem Budget erschwinglich. Doch der Erwerb einer Eigentumswohnung hat seine Tücken und weist gegenüber dem Hauskauf einige Besonderheiten auf. „Interessenten sollten sich gründlich überlegen, ob diese Form des Eigentums für sie infrage kommt“, rät Sandra Weeger-Elsner vom Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum“. Denn anders als Hauseigentümer können Wohnungseigentümer vieles nicht allein entscheiden. Wenn sie zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören, müssen sie sich an die Regeln des Wohnungseigentümergesetzes halten. Und das kann anstrengend und teuer werden.

Außenanlage, Wände, Fenster oder Dach gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Bei allen Fragen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, das sind beispielsweise die Außenanlage, Wände, Fenster oder Dach, müssen die Miteigentümer einbezogen werden. Auch finanziell. Jeder Wohnungseigentümer zahlt seinen Anteil für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. „Wird beispielsweise eine Reparatur des Daches erforderlich, trägt jeder Wohnungseigentümer die Kosten hierfür nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils“, erläutert Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer. Regelmäßige Verwaltungs- und Instandhaltungskosten werden durch das von den Wohnungseigentümern zu entrichtende Wohngeld gedeckt. Für außerordentliche Maßnahmen können Sonderumlagen erhoben werden. „Besteht Renovierungsbedarf und hat die Eigentümergemeinschaft keine ausreichende Instandhaltungsrücklage gebildet, kann hier auf den Erwerber eine erhebliche Kostenbelastung zukommen“, sagt Solveen.

Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne, die Beschlusssammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – Gemeinschaftseigentum verpflichtet

Er rät Käufern, sich vor Vertragsabschluss genau über den Zustand des Gemeinschaftseigentums zu informieren und nach etwaigen Anhaltspunkten für eine künftig zu beschließende Sonderumlage zu forschen. Aufschluss können die Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne, die Beschlusssammlung der WEG sowie eine Nachfrage beim Hausverwalter geben. Aus den Unterlagen sollte auch ersichtlich sein, ob alle Miteigentümer ihre finanziellen Beiträge regelmäßig zahlen.

Wer diese Recherchen unterlässt und die Wohnung ungeprüft kauft, kann böse Überraschungen erleben. Gegebenenfalls muss er für die Schulden seines Voreigentümers aufkommen, warnt die Rheinische Notarkammer. Denn die Gemeinschaftsordnung kann vorsehen, dass der Erwerber auch für Rückstände des Voreigentümers haftet. Das kann den Wert der Wohnung beträchtlich schmälern.

Sondernutzungsrechte  in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Dagegen steigern sogenannte Sondernutzungsrechte Wert und Attraktivität der Wohnung. Das sind Flächen, die zum Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft gehören und einzelnen Eigentümern zur Nutzung überlassen werden. Dazu gehören zum Beispiel Keller, Terrassen, Parkplätze oder Gartenflächen. Der Inhaber kann darüber verfügen und anderen die Nutzung verweigern. „Käufer sollten Sondernutzungsrechte möglichst gleich mit der Wohnung erwerben“ rät Sandra Weeger-Elsner. Und sie sollten ihre Nutzungsrechte ins Grundbuch eintragen lassen. „So sind sie auf der sicheren Seite, dass diese Rechte zur Wohnung gehören.“

dapd.djn/T2012122001618/kaf/K2120/mwo