StartRatgeber UmzugAngebote von Umzugsfirmen haben häufig Tücken

Angebote von Umzugsfirmen haben häufig Tücken

Ein Umzug bedeutet immer Stress. Schließlichkommt es nicht alle Tage vor, dass der gesamte Hausrat verpackt und in eine neue Wohnung verfrachtet wird. Wer sich die richtigen Partner sucht, kann die Sache etwas gelassener angehen und behält auch die Kosten gut im Griff.

Freiwillige Umzugshelfer haften nicht für Schäden

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Freiwillige Umzugshelfer haften nicht für Schäden, die sie beim Umzug verursachen. Dies gilt selbst bei Fahrlässigkeit.

Die geringsten Kosten, aber das größte Stresspotenzial haben Umzüge in Eigenregie. Vor allem, wenn ungeübte Freunde und Bekannte die Möbel schleppen. Da schrammt schon einmal ein Schrank an der Wand vom Treppenhaus oder die Kiste mit dem Geschirr fällt zu Boden. Wer auf diese Weise umzieht, muss wissen, dass er auf den Kosten für die Schäden sitzen bleibt.

Denn die freiwilligen Helfer müssen für Schäden nicht aufkommen, wie das Amtsgericht Plettenberg (AZ: 1 C 345/05) entschied. Sie haften nicht, wenn sie bei Gefälligkeitsdiensten fahrlässig Schaden anrichten.

Tipp: Umzugsfirmen mit Zertifikat beauftragen

Berechenbarer, aber auch teurer, sind die Dienste professioneller Umzugshelfer. Der Markt ist heiß umkämpft, die Preise schwanken.

Außenstehenden fällt es oft schwer, seriöse Anbieter von schwarzen Schafen zu unterscheiden. «Die Kunden sind auf der sicheren Seite, wenn sie einen Spediteur mit AMÖ-Zertifikat beauftragen», sagt Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Bundesverbandes Möbelspedition undLogistik (AMÖ). Das stehe für Qualität und Professionalität derFirmen.

Kleinunternehmer und billige Pauschalangebote

Er warnt vor Anbietern, die über Flugblätter oder Kleinanzeigen in Anzeigenblättern mit billigsten Pauschalangeboten werben und lediglich eine Mobil-Telefonnummer angeben.

Sehr oft arbeiteten diese Unternehmen illegal, hätten keine Güterkraftverkehrserlaubnis, setzten ungelerntes oder nicht angemeldetes Personal ein und seien nicht versichert. Meist seien ihre billigen Pauschalpreise nur Lockangebote und der endgültige Preis liege deutlich darüber. «Einscheinbares Schnäppchen kann so ganz schnell ziemlich teuer werden», so Hochgesang.

Umzugskosten: Zulässigkeit nachträglicher Mehrkosten

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät generell, Preise und Konditionen der Spediteure genau zu vergleichen. Nach ihren Erfahrungen locken Anbieter oft mit günstigen Fest- und Stundenpreisen. Doch am Ende fallen die Umzugskosten dann höher aus als vorher veranschlagt oder vereinbarte Leistungen werden nicht erbracht. Wird die Arbeitsleistung nach Stunden berechnet, ist nicht nur der Stundenpreis wichtig, so die Verbraucherschützer. Entscheidend für die Kosten sei auch, ob die aufzuwendenden Stunden für die einzelnen Leistungen, zum Beispiel die Anzahl der Packer, richtig angesetzt sind. Denn wenn der Zeitrahmen überschritten wird, drohen Nachforderungen. Mehrkosten zwischen 10 und 15 Prozent seien jedoch noch akzeptabel, so die Verbraucherschützer.

Vollständigkeit des Umzugangebots prüfen

Der Kunde sollte darauf achten, dass im schriftlichen Kostenvoranschlag alle vereinbarten Leistungen des Spediteurs auftauchen, vom Aufstellen des Halteverbotsschilds vorm Haus über den Außenlift bis hin zu Packmaterial und Montagearbeiten. Neben allen Einzelleistungen sollte im Angebot auch die Mehrwertsteuer enthalten sein.

Fristen & Pflichten: Mit Schäden bei Umzug richtig umgehen

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Seriöse Umzugsfirmen haften für durch sie verursachte Schäden. Sie sind dagegen versichert.

Wer eine seriöse Firma mit seinem Umzug beauftragt, ist bei Schäden gut abgesichert. Denn das Unternehmen haftet für alle Schäden, die seine Mitarbeiter anrichten. Dazu muss der Kunde die Mängel schriftlich festhalten und an die Spedition melden. Die schriftliche Form ist unbedingt einzuhalten. Eine telefonische Rüge allein ist nicht ausreichend, urteilte das Amtsgericht Siegen (AZ: 11C 284/00).

Auch bestimmte Fristen sind einzuhalten. Handelt es sich um offensichtliche Schäden wie eine kaputte Vase oder ein zerbrochenes Stuhlbein, so gilt die Frist «spätestens am Tag nach dem Umzug».

Der Kunde hat allerdings 14 Tage Zeit, wenn es sich um verdeckte Schäden handelt, die nicht ohne weiteres äußerlich sofort erkennbar sind.

Eine dritte Form von Schäden sind die, bei denen es sich nicht um vorgenannte Güterschäden sondern um sonstige Schäden handelt. Dazu zählen der beschädigte Treppenaufgang oder das zerkratzte Parkett in der alten oder neuen Wohnung. In derartigen Fällen läuft die Reklamationsfrist einen Monat.

Der Bundesverband Möbelspedition empfiehlt Kunden, alle Belege für Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzubewahren. Denn es komme oft zu Differenzen über die Höhe des Schadenersatzanspruches zwischen dem Umziehenden und der Versicherung, an die der Schaden gemeldet wurde. Mit Hilfe der Kassenbelege könne der Zeitwert ermittelt werden.

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