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Mietrecht: Vor längerem Urlaub Vermieter informieren

Karlsruhe (dapd). Mieter müssen vor einem längeren Urlaub den Vermieter über ihre Abwesenheit informieren. Sonst drohen ihnen im Ernstfall Schadenersatzforderungen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 164/70).

Die Bewohner haben sicherzustellen, dass Schäden an und in der Wohnung vermieden werden. Dazu gehört, dass der Vermieter in Notfällen schnell Zutritt zur Wohnung hat, zum Beispiel bei einem Rohrbruch oder bei Feuer. Ganz wichtig ist es daher, ihm mitzuteilen, wer einen Schlüssel zur Wohnung hat. Aber der Vermieter darf vom Mieter nicht verlangen, dass er ihm einen Ersatzschlüssel überlässt (AG Köln, AZ: 217 C 483/93).

dapd.djn/kaf/mwo

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