StartRatgeber für BauherrenUmzug und Einlagerung: Ein Platz für Akten, Skier und altes Spielzeug

Umzug und Einlagerung: Ein Platz für Akten, Skier und altes Spielzeug

— von Katja Fischer — In einem Haushalt sammelt sich viel an im Laufe der Jahre: Bücher, Schallplatten, Aktenordner, Spielzeugkartons, Skiausrüstung, Rodelschlitten, Fahrradutensilien und etliches mehr. Was nicht täglich gebraucht wird, landet oft in Keller oder Abstellkammer. Bis diese aus den Nähten platzen.

Wer sich von lieb gewordenen Dingen nicht trennen kann oder seine teuer bezahlte Wohnung nicht als Lagerraum nutzen möchte, findet außerhalb Platz zum Unterstellen. Beim sogenannten Selfstorage können Kunden Lagerflächen mieten. Die Mietdauer beginnt bei zwei Wochen und reicht beliebig lange.

Nach Angaben von Wolfgang Koehnk, Vorstandsvorsitzender des Verbands deutscher Selfstorage Unternehmen, gibt es in etwa 100 Selbstlagerzentren: „Sie sind in der Regel an größeren Straßen zu finden, denn sie sollen für die Kunden gut erreichbar sein.“

Nicht nur Privatleute, auch viele gewerbliche Kunden nutzen Koehnk zufolge diesen Service, zum Beispiel ebay-Verkäufer oder mobile Handwerker, die für Aufträge in verschiedenen Regionen Lagerraum benötigen.

Lagerraum zur Miete: Flexible Mietzeiten und Räume

Umzugskartons bei Umzug übrig
Wenn Keller oder Abstellkammer aus den Nähten platzen, kann man Inventar auf in externen „Selfstorage“ Lagerräumen unterbringen.

Der Unterschied zu herkömmlichen Einlagerungsmöglichkeiten liegt in der Flexibilität. “ Anders als bei der Anmietung einer Garage oder eines normalen Lagerraumes kommen Kunden bei Selfstorage kurzfristig aus ihren Mietverträgen heraus“, betont Wolfgang Koehnk. Wer sich längerfristig binde, habe aber Preisvorteile.

Eines der größten Unternehmen am Markt bietet zum Beispiel eine Mindestlaufzeit von vier Wochen und eine Kündigungsfrist von zwei Wochen an. Ein sechs Quadratmeter großer Lagerraum kostet bei demselben Unternehmen 70 Euro für vier Wochen.

Nicht nur die Mietzeiten sind variabel, auch die Größe der Räume. Die Boxen sind zwischen einem und 30 Quadratmetern groß. Sie haben mit althergebrachten Lagerräumen in Kellern oder Fabriketagen nichts mehr zu tun. Es sind moderne, belüftete und alarmgesicherte Abteile. Deshalb lagerten dort zum Teil auch wertvolle Gegenstände wie Sportausrüstungen, Bekleidung, schöne Bücher oder Werkzeuge, sagt Koehnk. Für Weinliebhaber gebe es klimatisierte Wein-Storages, in dem Sammler ihre edlen Tröpfchen fachgerecht lagern können.

Einlagerung von Eigentum: Diskretion ist Geschäftsprinzip

„Was die Kunden einlagern, bleibt ihr Geheimnis“, sagt Wolfgang Koehnk. Es gebe keine Inventarlisten oder Kontrollen des Inhalts. Diskretion wird großgeschrieben. Alle Mietboxen sind vor den Blicken von außen geschützt. Die Kunden können sie täglich zwischen 6 und 22 Uhr ohne Begleitung aufsuchen. Flure, Treppenhäuser und Außenanlagen sind videoüberwacht und der Zugang zu den Abteilen ist durch mehrere PIN-Codes gesichert.

Übergangslager für Häuslebauer – Den Hausstand einlagern

„Die Erfahrung zeigt, dass die Mietboxen auch in schwierigen Lebenslagen nützliche Helfer sein können“, berichtet Koehnk. Nach einer Scheidung bieten sie beispielsweise Platz für den überschüssigen Hausrat. Oft komme es auch vor, dass Mieter sie nutzen, deren neues Eigenheim nicht rechtzeitig zum geplanten Umzugstermin fertig wurde. Ist die alte Mietwohnung schon gekündigt, kann eine Mietbox verhindern, dass die Möbel auf der Straße stehen. Sie muss gar nicht einmal groß sein. Die Ausstattung einer durchschnittlichen 80-Quadratmeter-Wohnung hat nach Einschätzung von Koehnk in einem etwa acht Quadratmeter großen Lagerabteil Platz. „Der Kunde muss sich nicht festlegen, wie lange er die Möbel einlagert. Sobald das neue Eigenheim bezugsfertig ist, kann er den Vertrag beenden und seine Möbel abholen.“

Für längerfristige Einlagerungen lohnen sich Speditionen

spedition

Selfstorage, das etwa seit zehn Jahren in Deutschland angeboten wird, ersetzt aber die klassische Einlagerung von Möbeln und Hausrat nicht. „Während die Mietlager im Grunde eine Verlagerung des Kellers nach außerhalb sind, ist die Möbeleinlagerung eine Dienstleistung von professionellen Spediteuren“, sagt Christian Henkel, Sprecher des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ). Sie kommt meist dann zum Tragen, wenn Kunden ihre Möbel über längere Zeit fachgerecht unterbringen wollen, zum Beispiel bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten.

Möbeleinlagerung oder Anmietung von Selfstorage

Anders als beim Selfstorage, das eine reine Vermietung ist, holt der Spediteur in der Regel das Lagergut ab und übernimmt es in seine Obhut. Als Nachweis wird eine Inventarliste erstellt. Zutritt zu den Lagerräumen hat der Kunde normalerweise nicht. Aber er bekommt die Gewähr, dass sein Eigentum während seiner Abwesenheit in guten Händen ist, denn der Spediteur haftet für eventuelle Schäden. Beim Selfstorage ist es genau umgekehrt. Da darf allein der Mieter in seinen Raum und zu seinen Sachen. Er haftet aber auch allein für sein Eigentum. „Beide Varianten haben ihre Berechtigung“, sagt Christian Henkel. „Denn sie wenden sich an verschiedene Zielgruppen.“

Selfstorage und Firmen in der Nähe

Informationen zum Selfstorage und Firmen in der Nähe gibt es beim Verband deutscher Selfstorage-Unternehmen: www.selfstorage-verband.de

Orientierung bei der Auswahl des richtigen Anbieters bietet der DIN-Standard für Selfstorage-Dienstleister. Firmen, die nach der DIN 15 696 arbeiten, garantieren ihren Kunden sichere, saubere und trockene Lagerräume, die bequem zu erreichen und fast rund um die Uhr zugänglich sind.

Kosten für die Einlagerung von Möbeln sind steuerlich nicht absetzbar

Die Kosten für die Einlagerung von Möbeln im Zusammenhang mit einem beruflich begründeten Umzug sind nicht steuerlich absetzbar. Das entschied das Finanzgericht München (AZ: 8 K 461/10).

Ein Ehepaar zog nach England um und lagerte einen Teil seines Hausrates in seiner alten Heimat ein. Darunter befanden sich Elektrogeräte, die wegen der unterschiedlichen Elektroversorgung in England nicht nutzbar sind. Die Kosten für die Einlagerung machte das Paar in seiner Einkommenssteuererklärung geltend.

Die Einlagerungsaufwendungen seien rein privat motiviert, weil sich das Paar lediglich für den Fall einer Rückkehr die erneuten Anschaffungskosten sparen wolle, argumentierte das Finanzgericht. Ein doppelter Haushalt wurde durch die Einlagerung nicht begründet.

Von einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des Steuerrechts könne man auch nicht sprechen. Die Lagerkosten seien „keine existenziell notwendigen privaten Aufwendungen“. Es liege auch kein „unabwendbares Ereignis“ vor, das die Betroffenen zur Zwischenlagerung der Möbel gezwungen habe.

Fotohinweise:
Fotohinweis Tobias Steinhoff Kartons in Wohnung: Tobias Steinhoff / Flickr / ((CC BY-SA 2.0))
Spedition von Sven Gaedtke / Flickr / (CC BY-SA 2.0)

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