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Wo sind die großen Wohnungen?

Wer heute nach einer großen Wohnung mit vier oder fünf Zimmern sucht, kann sich meist auf einen lang andauernden Weg einstellen. Familien mit zwei oder mehr Kindern benötigen mindestens vier Zimmer, diese Größenordnung steht aber vergleichsweise selten zur Verfügung. Da stellt sich doch die Frage: Wo sind die großen Wohnungen?

Wohnen im Alter – mit viel Platz!

Leerstand  wohnungen

Laut Angaben des statistischen Bundesamtes haben Rentner aktuell eine Wohnfläche von 67 m² pro Person zur Verfügung und haben damit fast dreimal so viel Platz wie eine Familie mit Kind. Der Grund, warum sich ältere Menschen oft gegen einen Umzug entscheiden, liegt auf der Hand: Sie möchten in vertrauter Umgebung bleiben, scheuen den Aufwand und wissen die günstigen Mieten, die meist mit den alten Mietverträgen verbunden sind, wohl zu schätzen. Dabei sind die Wohnung meist nicht einmal altersgerecht oder barrierefrei gestaltet.

Für Vermieter entstehen aus diesem Wohnverhalten oft gleich zwei Probleme: Sie können die Miete für die alten Verträge nicht an den aktuellen Stand der Kosten anpassen und sie haben zum Teil Probleme, kleinere Wohnungen zu vermieten, denn die sind für Familien mit Kind untauglich. Wird doch einmal eine Mehrraumwohnung frei, dann sind die Mieten oft besonders hoch, denn abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben zur Mietpreisbildung gilt auch bei der Immobilie: Die Nachfrage bestimmt den Preis.

Leerstand der Immobilie – ein Horror für Vermieter

Eine leerstehende Wohnung stellt für einen Vermieter einen ernsten Kostenfaktor da. Ziel ist immer, den Wohnraum so schnell wie möglich zu vermieten, um laufende Kosten auszugleichen und natürlich möglichst auch eine Rendite einzustreichen. Es gibt verschiedene Anreize, mit denen Haus- oder Wohnungsbesitzer auch kleinere Wohnungen attraktiv machen und an geeignete Interessenten vermitteln können. Das sind zum Beispiel:

  • günstige Mieten durch günstigere Quadratmeterpreise
  • Anreize durch in der Miete enthaltene Zusatzleistungen wie Hausmeister oder Winterdienst
  • energetische Sanierung für wenig Heizkosten und eine geringere Nebenkostenabrechnung
  • Verzicht auf oder Reduzierung der Mietkaution
  • attraktiver und altersgerechter Innenausbau

Der barrierefreie Ausbau einer Wohnung kann vor allem für ältere Menschen ein Anreiz sein, sich doch zu einem Umzug zu entscheiden. Die Kosten für die notwendigen Umbauten wie breite Türen, schwellenlose Durchgänge oder ein ausreichend großes barrierefreies Bad werden zum Teil vom Staat gefördert.

Leerstand  wohnungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie verschiedene regionale oder länderspezifische Programme unterstützen den Ausbau mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Einmal altersgerecht oder barrierefrei umgebaut, lässt sich der Wohnraum dauerhaft an ältere Menschen vermieten, die von dem erhöhten Komfort im Alltag profitieren.

Auch die öffentliche Seite hat das Problem erkannt, das durch den nur schleppend vorangehenden Wohnungsbau in Deutschland noch verstärkt wird. Von Seiten der IG-Bau gibt es deshalb Forderungen, die die Umzugswilligkeit von Rentnern erhöhen sollen. Robert Feigner fordert eine Umzugsprämie für Senioren, die bereit sind, die große Mehrraumwohnung zu räumen und dafür in eine kleinere Mietwohnung umzusiedeln. Die Prämie vom Staat soll als Anreiz und finanzielle Unterstützung für den Umzug selbst dienen. Die Idee wird von vielen Seiten unterstützt, allerdings mit der Ergänzung, dass der Umzug in geeignete Wohnungen im gleichen Stadtteil bzw. in der gleichen Region möglich sein muss. Denn ein wichtiger Grund, warum Senioren ungern umziehen ist, dass sie nicht auf die vertraute Infrastruktur verzichten möchten.

Gut beraten: Vermieter können Kosten bei Leerstand absetzen

Leerstehende Wohnungen stellen für Vermieter aus finanzieller Sicht eine nicht unerhebliche Doppelbelastung dar: Zum einen entgehen ihnen die Einnahmen durch die ausbleibende Miete, zum anderen fallen Ausgaben für Strom und Wasser an. Wurde für den Kauf der Immobilie einst ein Darlehen aufgenommen, so entstehen hierbei zusätzliche Kosten für die Darlehenszinsen.

Die gute Nachricht für Vermieter ist jedoch, dass sie die entstandenen Kosten in der Steuererklärung geltend machen können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer glaubhaft machen kann, dass er die Immobilie vermieten will. Welche Maßnahmen hier als Beweis dienen und mit welchen Problemen mit einem längeren Leerstand zu rechnen ist, können Interessierte im Bereich Wohnen und Vermieten bei der VLH nachlesen.

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Bild 2: © istock.com/PeopleImages

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