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Freiwillige Umzugshelfer müssen für Schäden nicht haften

Nürnberg (ddp.djn). Freunde und Bekannte, die kostenlos mit beim Umzug helfen, müssen für Schäden nicht aufkommen. Das trifft nach einem Urteil des Amtsgerichts Plettenberg auch dann zu, wenn dieser...

Richtige Beleuchtung beugt Unfällen im Treppenhaus vor

Frankfurt/Main (ddp.djn). Eine gute Beleuchtung im Treppenhaus erhöht die Sicherheit der Mieter und deren Besucher. Treppenstürze gelten als häufigste Todesursache bei Unfällen im Haushalt. Zur Verkehrssicherungspflicht der Hauseigentümer gehört...

Kaminofen immer von einem Experten einbauen lassen

Kaminofen immer von einem Experten einbauen lassen Celle (ddp.djn). Wer in seine Wohnung einen Kaminofen einbauen lassen will, sollte damit einen Experten beauftragen und auch den Schornsteinfeger zur Abnahme bitten. Wer die Arbeiten hingegen selbst übernimmt und den Ofen nicht ordnungsgemäß abnehmen lässt, verliert nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 8 U 40/09) den Anspruch gegen seine Gebäudeversicherung, wenn der Ofen einen Brand auslöst. Die Richter bewerteten den Einbau in Eigenregie als grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles.

Gut versichert auch bei Schneefall

Gut versichert auch bei Schneefall

Henstedt-Ulzburg (ddp.djn). Schneefall freut nicht alle - vor allem nicht die, die räumen müssen. Und zu den unerlässlichen Pflichten von Hauseigentümern und Mietern gehört es, die Wege vor Haus und Wohnung schnee- und eisfrei zu halten. Stürzt trotzdem jemand, ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich, die für den Schaden eintritt. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Eigentümer von Immobilien unterliegen der Schneeräumpflicht.

Wer vermietet, kann diese Pflicht per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen. Gut, wenn beide eine Haftpflichtversicherung haben, sonst kann es teuer werden. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Der Vermieter sollte über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.

Hausbesitzer müssen Eiszapfen beseitigen

Hausbesitzer müssen Eiszapfen beseitigen Bonn (ddp.djn). Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Eiszapfen umgehend zu beseitigen. Das ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht, auf die der Verein «wohnen im eigentum» hinweist. Demnach müssen nicht nur Gehwege und die Zugänge zum Haus schnee- und eisfrei gehalten, sondern auch Eiszapfen entfernt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Häuser direkt an einen Fuß- oder Radweg grenzen. Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht drohen Schadenersatzforderungen und Bußgelder.

Nach Dauerschnee sollten Hausbesitzer Zustand des Daches prüfen

Nach Dauerschnee sollten Hausbesitzer Zustand des Daches prüfen Köln (ddp.djn). Nach den ergiebigen Schneefällen der vergangenen Tage sollten Immobilienbesitzer auch die Dächer ihrer Häuser kontrollieren. «Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte man im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach freiräumen zu lassen», raten die Experten von der DEVK-Versicherung. Schäden durch Schneedruck seien nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dafür bräuchten Hausbesitzer zusätzlich eine Elementarschadendeckung, die auch bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt.

Defekte Haushaltsgeräte sind brandgefährlich

Defekte Haushaltsgeräte sind brandgefährlich

Wiesbaden (ddp.djn). Defekte Haushaltsgeräte sind häufig Ursache für Wohnungsbrände. Scheinbare Kleinigkeiten wie ein Riss im Elektrokabel, ein altes Bügeleisen, eine poröse Kühlschrankdichtung werden oft unterschätzt. «Dabei können Verbraucher gerade bei technischen Geräten gut vorbeugen und so Gefahren eindämmen», sagt Torge Brüning, Sicherheitsexperte für Brandschutz beim Infocenter der R+V Versicherung.

Gericht prüft Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen

Düsseldorf (ddp). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt am Dienstag (1. Dezember, 10.30 Uhr) über die Frage, ob Versicherungsunternehmen bei Kapitallebensversicherungen Abschluss- und Verwaltungskosten verlangen dürfen. Der Kläger hatte den...

Finanzkrise lässt Rendite der Lebensversicherer sinken

Düsseldorf (ddp.djn). Die 75 größten Lebensversicherer haben infolge der Finanzkrise und niedriger Zinsen im vergangenen Jahr deutlich weniger Renditen auf ihre Kapitalanlagen erwirtschaftet. Im Schnitt habe sich die Rendite...

Gericht prüft Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen

Düsseldorf (ddp). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt am Dienstag (1. Dezember) über die Frage, ob Versicherungsunternehmen bei Kapitallebensversicherungen Abschluss- und Verwaltungskosten verlangen dürfen. Das teilte ein OLG-Sprecher am Freitag...

Zinsen, Reparaturkosten, Mehrwertsteuer

Zinsen, Reparaturkosten, Mehrwertsteuer Karlsruhe/Berlin (ddp.djn). Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung genau prüfen, denn es schleichen sich oft Fehler ein, die sie am Ende teuer bezahlen müssen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass jede zweite Abrechnung falsch ist. Nicht selten werden Betriebskosten, die gar nicht zulässig sind, auf die Mieter umgelegt. Laut Betriebskostenverordnung sind nur solche Kosten umlagefähig, die durch das Eigentum am Grundstück oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks sowie des darauf stehenden Gebäudes entstehen.

Auch bei kaputtem Dach wird ein Sturmschaden ersetzt

Auch bei kaputtem Dach wird ein Sturmschaden ersetzt Koblenz (ddp.djn). Herbststürme zeigen Hausbesitzern schonungslos Schwächen an der eigenen Immobilie auf. In einem vor dem Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 1018/08) verhandelten Fall war es ein Orkan, der ein Dach teilweise abdeckte. Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger stellte fest, dass das Dach zum Schadenszeitpunkt bereits ziemlich marode gewesen war. Die Versicherung zahlte daraufhin wegen dieser Vorschäden nicht und der Fall landete vor Gericht.
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