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Beratungsprotokolle: BaFin geht gegen Banken vor

Bonn (dapd). Die deutsche Finanzaufsicht BaFin will mehr Sicherheit für Kapitalanleger in Deutschland durchsetzen. Wegen mangelhafter Beratungsprotokolle leitete die Aufsichtsbehörde in zehn Fällen Bußgeldverfahren gegen Banken ein. In zwei Fällen wurden bereits Bußgelder in Höhe von 18.000 und 26.000 Euro verhängt, wie eine BaFin-Sprecherin am Dienstag der Nachrichtenagentur dapd sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht des „Handelsblatts“ (Dienstagausgabe).

Seit 2010 sind Mitarbeiter von Banken und Strukturvertrieben dazu verpflichtet, die Beratung von Kunden zu dokumentieren und nach dem Gespräch ein Protokoll auszuhändigen. Es soll unter anderem Informationen über die finanzielle Situation des Kunden, seine Erfahrungen mit Geldanlagen, seine Risikoneigung und die Empfehlungen des Beraters enthalten. Infolge der Finanzkrise war dies eingeführt worden, um die Verbraucher vor schlechten Produkten und mangelhafter Beratung zu schützen.

Allerdings prangerten Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest wiederholt die mangelhafte Qualität der Beratungsprotokolle an. Die BaFin selbst würde gerne Testkunden in die Banken schicken, um die Beratungsqualität direkt zu testen. Doch fehle es dazu bislang noch an einer gesetzlichen Grundlage, sagte die Sprecherin.

Die nun von der BaFin verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig, da die Banken Widerspruch eingelegt haben. Das maximale Bußgeld beträgt bei Verstößen gegen das Beratungsprotokoll 50.000 Euro.

dapd.djn/T2012031300080/re/mwa

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