Start Ratgeber für Bauherren Dämmplatten: Gewährleistungsanspruch nur bei fachgerechtem Einbau

Dämmplatten: Gewährleistungsanspruch nur bei fachgerechtem Einbau

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Dämmplatten: Gewährleistungsanspruch nur bei fachgerechtem Einbau
Putz auf Hauswand

Dämmplatten für Fassaden und ihre Putzbeschichtung müssen besonderen bauphysikalischen Anforderungen genügen, die in der jeweiligen Systemzulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik geregelt sind. «Wer sein Eigenheim mit einem Wärmedämmverbundsystem vor Kälte, Hitze, Schlagregen und Schall schützen lässt, sollte darauf achten, dass seine Handwerker die Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung kennen und bei der Montage beachten», raten Experten vom Verband Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (VDNR).

Wichtig sei, dass nur solche Komponenten verbaut werden, die das Institut für Bautechnik für das jeweilige System ausdrücklich genehmigt hat. Nur dann habe der Zulassungsinhaber beziehungsweise Systemanbieter gegenüber dem Verarbeiterbetrieb die Pflicht, nach einer fachgerechten Montage die Gewährleistung für das Gesamtsystem zu übernehmen. Der Handwerker wiederum habe dem Bauherrn oder Hauseigentümer dafür einzustehen, dass das angebrachte System den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und seinen vorgesehenen Zweck erfüllt.