Für Gebäudeeigentümer bietet die Gebäudeversicherung einen unverzichtbaren Schutz. Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, sie sichert Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen vor verschiedenen Gefahren...
Planen Sie, ein Haus zu bauen? Oder erwerben Sie eine Eigentumswohnung? Welche Art von Immobilie Sie schließlich auch besitzen: Um einige Versicherungen...
Undichtes Dach, verstopfte Drainage, defekte Wasserleitung oder ein falscher Anstrich - Feuchtigkeit im Haus kann viele Ursachen haben. Ist das Wasser erst mal in...
Berlin (ddp). Die gesetzlich festgelegte Vergütung für Solarstrom ist zu Jahresbeginn um neun Prozent gesunken. Doch die Installation einer Solarstromanlage auf dem Dach lohnt sich für Hauseigentümer auch im Jahr 2010. «Grund sind die stark gesunkenen Preise für Solarmodule», sagt Energie- und Finanzexperte Peter Schick von der Stiftung Warentest in Berlin.
Hauseigentümer, die ab dem 1. Januar 2010 eine Solarstromanlage in Betrieb nehmen, bekommen für den erzeugten Strom 39,14 Cent statt bisher 43,01 Cent Förderung pro Kilowattstunde. Gleichzeitig gesunken sind aber auch die Preise für die Solaranlagen - und zwar noch viel stärker als die staatliche Förderung: Im vierten Quartal 2009 kosteten Komplettanlagen mit Montage durchschnittlich 3135 Euro pro Kilowatt, so der Bundesverband Solarwirtschaft. Das waren rund 26 Prozent weniger als im Jahr zuvor. «Bei diesen aktuellen Preisen werfen Solaranlagen auch 2010 eine ordentliche Rendite ab», folgert Schick. An Standorten mit durchschnittlicher Sonneneinstrahlung können Eigentümer mit ihrer Investition über eine Laufzeit von knapp 21 Jahren 6,5 bis 7,3 Prozent Rendite pro Jahr erzielen. Grundlage dieser Zahlen ist eine jährliche Stromausbeute von 850 bis 900 Kilowattstunden (kWh) pro Kilowatt. In besonders sonnigen Regionen Süddeutschlands sind nach Worten des Fachmanns sogar zweistellige Renditen möglich. Diese Rechnung berücksichtige bereits Wartungskosten und Versicherungsbeiträge sowie eine alterungsbedingte Abnahme des Stromertrags.
Henstedt-Ulzburg (ddp.djn). Schneefall freut nicht alle - vor allem nicht die, die räumen müssen. Und zu den unerlässlichen Pflichten von Hauseigentümern und Mietern gehört es, die Wege vor Haus und Wohnung schnee- und eisfrei zu halten. Stürzt trotzdem jemand, ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich, die für den Schaden eintritt. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Eigentümer von Immobilien unterliegen der Schneeräumpflicht.
Wer vermietet, kann diese Pflicht per Mietvertrag auf seine Mieter übertragen. Gut, wenn beide eine Haftpflichtversicherung haben, sonst kann es teuer werden. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung. Der Vermieter sollte über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verfügen.
Köln (ddp.djn). Nach den ergiebigen Schneefällen der vergangenen Tage sollten Immobilienbesitzer auch die Dächer ihrer Häuser kontrollieren. «Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte man im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach freiräumen zu lassen», raten die Experten von der DEVK-Versicherung.
Schäden durch Schneedruck seien nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Dafür bräuchten Hausbesitzer zusätzlich eine Elementarschadendeckung, die auch bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt.
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...
Zunächst einmal: Die Kündigung der Wohnung bei Eigenbedarf bedarf der Schriftform. Zahlreiche Gerichte haben wegweisende Urteile gefällt, deren Geltung herangezogen werden können, um die...
Kreischa/Wittingen (dapd). Oft fällt es nach dem Urlaub, bei der Rückkehr in die tagelang verschlossene Wohnung erstmals richtig auf: Es riecht komisch. Mögliche Gründe gebe es viele, sagt der Ingenieur und Baubiologe Mathias Heine aus Kreischa bei Dresden: "Gestank kann mikrobiologische oder chemische Ursachen haben." Zur ersten Gruppe zählten Gerüche durch Verwesung, Fäkalien, Schimmelpi
Die Umwelt schonen und Heizkosten sparen - das möchten viele Bauherren. Doch die Fülle an Angeboten für eine energieeffiziente Bauweise ist verwirrend. Was steckt...
Nicht nur Hauseigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können den Fiskus an vielen Ausgaben beteiligen. Auch diejenigen, die ihr Haus selbst nutzen, haben einige Möglichkeiten,...