Mit dem richtigen Futter an richtiger Stelle lassen sich im Winter im Garten viele heimische Vögel beobachten. Das klassische Futterhäuschen ist dabei...
Wind- und Wetterschutz sind bei der Terrasse ein ganzjähriges Thema. Besonders wichtig ist jedoch, die Terrasse winterfest zu machen, wenn im nächsten...
Der Bauherren-Schutzbund e.V. weist erneut darauf hin, dass Käufer einer Immobilie nur noch die Hälfte der Maklerprovision zahlen müssen. Die Maklerprovision sei...
Sowohl bei einer geplanten Sanierung als auch bei einem kompletten Neubau muss man beim Fensterkauf einiges beachten. Denn hier können hinsichtlich der...
Hohe Nachfrage und mangelndes Angebot bei Wohnimmobilien in Baden-Württemberg lässt Preise steigenJetzt Gewinnmitnahmen realisieren und Verkauf insbesondere von...
Baufirmen haften auch für Mängel, die sie verursacht haben, nachdem auf dem Bau Eigenleistungen ausgeführt wurden. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Bauherren sollten sich von anders lautenden Formulierungen im Bauvertrag nicht verunsichern lassen.
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...