Wein galt früher als Alltagsgetränk. Historische Romane beschreiben, dass Wein fast zu jeder Tageszeit und Mahlzeit getrunken wurde, sogar von den Ärmsten....
In der heißen Jahreszeit sehnt man sich angesichts tropischer Temperaturen in den eigenen vier Wänden nach erholsamem Schatten. Die Auswahl ist vielfältig:...
Nach Corona-Pause Hermann-Billing-Preis 2022 wieder an der KIT-Architektur-Fakultät vergeben
Ein beschwingtes Cello-Duo gab am Mittwoch Abend den Auftakt für...
Auf einer Baustelle kommt es auf die richtige Organisation an, damit alles reibungslos abläuft. Sicherheit hat oberste Priorität, doch müssen auch regelmäßige...
Westlich von Berlin liegt die aufstrebende Stadt Brandenburg an der Havel. Als eine der ältesten Brandenburgischen Siedlungen wird sie auch „Wiege der...
Das Thema Nachhaltigkeit ist in allen Lebensbereichen präsent. Auch die Innenarchitektur sucht zunehmend nach zeitgemäßen wie umweltbewussten Optionen. Massivholz ist dabei bereits...
Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...