Start Aktuelles „Politik mit der Käseglocke“ – Haus & Grund Hessen kritisiert Verlängerung der Kündigungssperrfristverordnung

„Politik mit der Käseglocke“ – Haus & Grund Hessen kritisiert Verlängerung der Kündigungssperrfristverordnung

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Younes Frank Ehrhardt
Pressekontak Haus & Grund Hessen: Younes Frank Ehrhardt, 069/72 94 58

Wiesbaden/Frankfurt am Main, 04.12.2014 – Haus & Grund Hessen kritisiert scharf die Verlängerung der Kündigungssperrfristverordnung und die Einflussnahme in das Mietrechts durch das hessische Landeskabinett in seiner jüngsten Sitzung als einen „weiteren schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit“, so Landesverbandsgeschäftsführer Younes Frank Ehrhardt. Danach wird die fünfjährige Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch Verordnung um weitere fünf Jahre verlängert in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Rüsselsheim, Kronberg im Taunus und vier weiteren Taunus-Kommunen.

Die Kündigungssperrfristverordnung betrifft Eigentümer, die frisch erworbenes Wohneigentum für den Eigenbedarf selbst kündigen möchten. In § 577 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass wenn vermietete Wohnungen veräußert worden sind, sich der Erwerber auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen darf.

Kündigungssperrfristverordnung – Kontraproduktiv für Wohnungsmarkt

Aktuelles Beispiel: Besonders problematisch ist laut Ehrhardt, dass durch die weitergehende Einschränkung der Verfügungsmöglichkeit der Eigentümer über ihr Wohneigentum nicht gerade die Attraktivität für Wohnungsbauinvestitionen erhöht werde: „Dies ist vor dem Hintergrund der Diskussion über angespannte Wohnungsmärkte kontraproduktiv, insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main“.

Ein weiterer Kritikpunkt der hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ist das Fehlen korrekter Bemessungsgrundlagen. Es sei unzulässig, einer ganzen Stadt eine Sperrfristverordnung „wie eine Käseglocke“ überzustülpen, wenn tatsächlich nur einige wenige Stadtteile von einer etwaigen Mangellage betroffen sein sollten. Hier müsse zumindest eine klare Abgrenzung zwischen den einzelnen Stadtteilen stattfinden. Gerade auch im Hinblick auf die Rechte der betroffenen Eigentümer sei dieser Aufwand dringend erforderlich und geboten.

Über Haus & Grund Hessen

Haus & Grund Hessen – Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. ist die Dachorganisation der 82 örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereine in Hessen mit insgesamt über 58.000 Mitgliedern. Unser Verband nimmt am politischen Geschehen teil und stärkt dadurch die Position des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums in Hessen. Wir vertreten die Interessen der hessischen Haus- und Grundeigentümer gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.

Kündigungssperrfristverordnung bereits seit 2012 in NRW in Kraft

Am 24. Januar 2012 hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bereits die Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der  Veräußerung von Wohnungseigentum bereits vermieteter Wohnungen beschlossen.
Damit hat die Landesregierung NRW von der Ermächtigung in § 577 a Absatz 2 Satz 2 BGB Gebrauch gemacht und greift verstärkt in das Mietrecht ein. Diese ermöglicht NRW Gebiete und Fristen zu bestimmen, sofern die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hiervon nunmehr für einige Gebiete Gebrauch gemacht, so dass die Kündigungsfristen für Mieter in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswert vermieteten Wohnraum gefährdet ist, sich auf bis zu Jahre verlängert. So wird die neue Sperrfrist in zahlreichen neuen Kommunen Anwendung finden:

In Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster gelten längere Sperrfristen: die Sperrfrist der Kündigungssperrfristverordnung wird auf acht Jahre und in den Gebieten Dortmund, Hattingen, Leopoldshöhe, Paderborn, Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich, Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen, Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern und Waltrop
auf fünf Jahre verlängert.