StartAktuellesRechtstipp: BGH schränkt Kündigungsrecht für Vermieter ein

Rechtstipp: BGH schränkt Kündigungsrecht für Vermieter ein

Karlsruhe/Berlin (dapd).  Der Bundesgerichtshof hat den Kreis der von einer Eigenbedarfskündigung begünstigten Personen deutlich eingegrenzt. Wenn Vermieter aus wirtschaftlichen, steuerrechtlichenund haftungsrechtlichen Überlegungen eine Gesellschaft gründen, wie beispielsweise eine Kommanditgesellschaft oder offene Handelsgesellschaft, und einer dieser Gesellschafter in eine Mieterwohnung ziehen will, rechtfertige dies keine Eigenbedarfskündigung, entschied das oberste deutsche Gericht.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte das Urteil. DMB-Direktor Lukas Siebenkotten erklärte, der Bundesgerichtshof habe klargestellt, dass Mieter vor Eigenbedarfskündigungen sicher sind,wenn ihr Vermieter eine Gesellschaft ist, zum Beispiel eine Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft. Eigenbedarf können weder eine GmbH noch eine Aktiengesellschaft geltend machen, genausowenig, wie Kommanditgesellschaften oder offene Handelsgesellschaften zugunsten ihrer Gesellschafter.

(AZ: BGH VIII ZR 210/10)

dapd.djn/mwo/mbr

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