So richtiges Winterwetter mag bisher in Deutschland nicht einziehen. Es ist tatsächlich eher ungewöhnlich, dass selbst Anfang Dezember die Temperaturen noch im Plusbereich liegen.
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Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K 9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln. Lesen Sie auch mehr über die Die Tricks der Vermieter bei der Steuervermeidung ...
Die gemeinnützige Berliner Gesellschaft co2online informiert, dass deutsche Mieter 200 Millionen Euro jedes Jahr zu viel für den Service der Heizung Ablesefirmen zahlen. «Dass...
Das Recht lebenslang ein Haus oder eine Wohnung zu bewohnen ist die häufigste Form des Nießbrauchs. Ein neu aufkommendes Modell für Senioren ohne Erben...
Einzelne Wohnungseigentümer dürfen in Wohnanlagen Markisen nur mit Zustimmung aller anderen Eigentümer anbringen. Denn die Montage einer Markise auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse...
Nicht nur Hauseigentümer, die ihre Immobilie vermieten, können den Fiskus an vielen Ausgaben beteiligen. Auch diejenigen, die ihr Haus selbst nutzen, haben einige Möglichkeiten,...
Die Umwelt schonen und Heizkosten sparen - das möchten viele Bauherren. Doch die Fülle an Angeboten für eine energieeffiziente Bauweise ist verwirrend. Was steckt...