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Vor dem Einbau von Sicherheitsvorrichtungen Vermieter informieren

wohnung gegen einbruch sichern
Beim nachträglichen Einbau von Sicherheitseinrichtungen bedarf es ggfs. der Zustimmung des Vermieters . Veränderungen außerhalb der Wohnung, wie beispielsweise an der Fassade des Hauses, sind immer zustimmungspflichtig.

Ferienzeit ist Einbruchzeit. Leerstehende Häuser und Wohnungen locken Diebe an. Doch die Bewohner können vorbeugen. «Wer seine Wohnung vernünftig sichert, kann das Risiko eines Einbruchs minimieren» sagt Claus Deese vom Mieterschutzbund. «Einbrecher, die sich nach fünf Minuten noch keinen Zugang verschaffen konnten, lassen meist von ihrem Vorhaben ab.»

Wohnung gegen Einbrecher sichern

Die Arbeit der Langfinger erschwert man zum Beispiel mit einem Sicherheitsbügel an der Tür sowie mit abschließbaren Fenstergriffen. Auch die Installation von Schaltzeituhren kann sinnvoll sein, denn wenn Licht in der Wohnung brennt, wirkt auch das oftmals abschreckend. Die Jalousien sollten tagsüber nicht geschlossen sein, denn das signalisiert, dass die Bewohner nicht zu Hause sind. Auch ein Anrufbeantworter, der über einen längeren Zeitraum immer wieder anspringt, zeigt, dass hier momentan niemand anwesend ist.

Zustimmung des Vermieters einholen

Mieter sollten beachten, so Deese, dass der nachträgliche Einbau von Sicherheitseinrichtungen unter Umständen der Zustimmung des Vermieters bedarf. Veränderungen außerhalb der Wohnung, zum Beispiel an der Fassade des Gebäudes, sind immer zustimmungspflichtig. «Zur Vermeidung von Ärger sollte man sich auch bei Änderungen innerhalb der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters schriftlich geben lassen», rät Deese. Bei Mietende kann der Vermieter grundsätzlich verlangen, dass Einbauten entfernt und bauliche Veränderungen rückgängig gemacht werden. Anders verhält es sich, wenn der Verbleib von Einrichtungen und Umbauten vertraglich vereinbart wurde.

ddp.djn/kaf/mwo/kl

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