StartRatgeber für VermieterMietrecht: Mieter muss Einbau funkbasierter Zähler dulden

Mietrecht: Mieter muss Einbau funkbasierter Zähler dulden

Bundesgerichtshof (BGH). Mieter müssen den Einbau von funkgestützten Ablesegeräten in der Wohnung dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2011 in Karlsruhe. Im vorliegenden Fall aus Heidelberg wehrte sich eine Mieterin dagegen, dass die Vermieterin die vorhandenen Ablesegeräte für Heizungswärme, Warmwasser und Kaltwasser gegen funkbasierte Zähler austauschen wollte. Die Mieterin argumentierte, sie wolle in der Wohnung kein mit Funk arbeitendes System.

Der BGH entschied jedoch, dass die Heizkostenverordnung nicht nur den Austausch unbrauchbar gewordener Geräte erfasst. Mieter müssten auch den Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch modernere Systeme dulden. Zudem könne es den Wert der Wohnung erhöhen, wenn sie zur Ablesung des Wasserzählers nicht betreten werden müsse. Das sei eine Wohnwertverbesserung.

(AZ: VIII ZR 326/10 – Urteil vom 29. September 2011)

BGH Pressefoto von Nikolay Kazakov

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